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Regelung der Öffnungszeiten

Kanton Luzern:

Der Luzerner Kantonsrat hat entschieden, dass Selbstbedienungsläden ohne Verkaufspersonal mit einer Fläche von maximal 30 Quadratmetern nun täglich von 5.00 bis 22.00 Uhr geöffnet sein dürfen. Eine Beschränkung auf Hofläden wurde äusserst knapp abgelehnt, wie die Staatskanzlei Luzern mitteilt. Shops bei Ladestationen für Elek­trofahrzeuge sollen Tankstellenshops gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass dort mindestens vier Ladepunkte mit einer Leistung von je mindestens 150 Kilowatt stehen und diese über eine gesamte gleichzeitige Ladeleistung von 300 Kilowatt verfügen. Das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz im Kanton Luzern soll nun angepasst werden. SVP und SP kündigten das Referendum an.

29.01.2026 :: pd