Kanton Luzern:
Das Stimmrechtsgesetz aus dem Jahr 1988 soll in Einklang mit den heutigen Anforderungen des übergeordneten Rechts
und der Praxis gebracht werden, schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung. Vorgesehen seien Vereinfachungen bei
den Wahl- und Abstimmungsunterlagen. So sollen die Stimmberechtigten bei den Mehrheitswahlen (Ständerat,
Regierungsrat, Gemeinderat) anstelle eines Listenhefts nur noch einen Wahlzettel erhalten. Dies ermögliche auch die
digitale Resultatermittlung. Künftig sollen die Gemeinden und der
Kanton zudem nicht mehr verpflichtet sein, den Stimmberechtigten die gesamte Vorlage zuzustellen. Dies unter der
Bedingung, dass sich die wesentlichen Inhalte für die Meinungsbildung aus den Abstimmungserläuterungen ergeben
und sämtliche Unterlagen auf dem Internet oder in der Gemeinde einsehbar sind. So soll der Umfang der postalisch
zugestellten Unterlagen reduziert werden können. Die Änderungen seien in der
Vernehmlassung mehrheitlich unbestritten gewesen, heisst es in der Mitteilung. Der Regierungsrat legt dem
Parlament nun die Botschaft zur Gesetzesanpassung vor. Die Änderungen sollen vor den Wahlen 2027 in Kraft
treten.