Kanton Luzern:
Der Luzerner Regierungsrat hat die Richtprämien für die Prämienverbilligung 2026 festgelegt. Wie der Kanton in einer
Mitteilung schreibt, sind im Zuge des erneut überdurchschnittlichen Prämienanstiegs im kommenden Jahr gut 278
Millionen Franken zur Entlastung der Luzerner Bevölkerung vorgesehen. Schätzungsweise könnten 28 Prozent der
Bevölkerung finanziell entlastet werden, heisst es in der Mitteilung. Anspruch auf Prämienverbilligung haben
Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Sozialhilfebeziehende sowie Haushalte, deren
Ausgaben für die Krankenkassenprämien mindestens zehn Prozent des massgeblichen Einkommens übersteigen. Die
Einkommensgrenze für den Anspruch auf Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung
beträgt im Zuge der veränderten finanziellen Situation von Familien mit mittleren Einkommen neu 96'392 Franken
für Paare und 77'114 Franken für Alleinerziehende.