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Transparenz bei der Politikfinanzierung

Kanton Bern:

Bei den kantonalen Wahlen im Frühling gilt erstmals die Transparenzpflicht, die im November 2024 beschlossen wurde. Dies teilt die Staatskanzlei mit. Das bedeutet, dass Parteien und Kandidierende die Einnahmen und Zuwendungen für ihre Kampagnen offenlegen müssen, sofern sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Für kantonale Volksabstimmungen gelten die Offenlegungspflichten zur Kampagnenfinanzierung ab Juni 2026. Für die Richtigkeit der Angaben seien die Parteien und Kandidierenden verantwortlich, heisst es in der Mitteilung. Parteien und Kandidierende können ab sofort über www.be.ch/polfin die Einnahmen und Zuwendungen digital erfassen. Die Daten können von der Öffentlichkeit eingesehen werden.

13.11.2025 :: pd