Kanton Bern:
Wer in welchen Schutzraum geht, haben bisher die Gemeinden bestimmt. Ab 2026 übernimmt der Kanton diese Aufgabe und
erstellt mindestens jährlich die Zuweisungsplanung. Dabei werden verschiedenste Faktoren berücksichtigt, teilt die
Sicherheitsdirektion des Kantons Bern mit. Zum Beispiel ein möglichst kurzer Weg zum Schutzraum oder
die
prioritäre Zuweisung von Kindern und älteren Personen. Die Zuweisungsplanung werde jedoch erst kommuniziert, wenn
die Schutzräume für den Bezug vorbereitet werden, da sich die Planung laufend ändern könne, heisst es in der
Mitteilung. Es könne auch vorkommen, dass Schutzplätze über Gemeindegrenzen hinweg zugewiesen werden.
Schutzräume umfassen Räume für die Zivilbevölkerung, auch Luftschutzkeller genannt, und solche für
Einsatzorganisationen. Damit sie im Ereignisfall für die Bevölkerung bezugsbereit sind, führt der Kanton Bern alle
zehn Jahre eine Kontrolle durch; die letzte wurde dieses Jahr abgeschlossen. Es seien rund 49´000 Schutzräume
kontrolliert worden, heisst es in der Mitteilung. Die Eigentümerschaft von Schutzbauten seien verpflichtet, die bei
der Kontrolle erkannten Mängel zu beheben.