Knallts am 1. August, erhitzen sich manche Gemüter

Knallts am 1. August, erhitzen  sich manche Gemüter
Grosse Feuerwerke wie hier in Spiez wollen die Initianten nicht verbieten. / Bild: zvg
1. August: Feuerwerk gehört zum Nationalfeiertag – zur Freude der einen, zum Leid der anderen. Eine Initiative will es einschränken, deren Gegner appellieren an die Toleranz.

Kinder mit Lampions, ein grosses Feuer, Festreden, musikalisches Rahmenprogramm und womöglich eine Gratiswurst vom Grill – so sehen viele traditionellen 1.-August-Feiern in den Gemeinden aus. So weit so gut, friedlich und ruhig. Doch spätestens, wenn es ums Abbrennen von Feuerwerk geht, erhitzen sich manche Gemüter. Hier die kleinen und grossen Kinder, die aufgeregt Raketen, Vulkane oder ganze Batterien zünden, begleitet von den Aaahs und Ooohs der Zuschauerinnen. Dort die Tierhalter, die mit ihren gestressten Vierbeinern im Keller sitzen, und umweltbewusste Menschen, denen die Rauchschwaden und der Abfall ins Auge stechen. Damit sich das Stimmvolk zum Thema äussern kann, wurde im November 2023 die Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» eingereicht. Sie will den Verkauf von Feuerwerk, das Lärm erzeugt, verbieten (siehe Kasten).


Gegenseitige Toleranz

Keine Freude an einem Verbot hätten naturgemäss die Verkäufer von Feuerwerk. Zum Beispiel Richard Büchi, Inhaber der Bübü Handels GmbH. In deren Geschäften in Grosshöchstetten, Hasle-Rüegsau und Huttwil wird einige Tage vor dem 1. August und vor Silvester in Zelten Feuerwerk verkauft. «Man kann doch nicht alles verbieten, was einem nicht passt», findet er. Ihn störe es auch, wenn röhrende Autos nachts durchs Dorf fahren würden, aber deswegen fordere er kein Fahrverbot. Feuerwerk dürfe nur an zwei Tagen im Jahr verbreitet abgebrannt werden. Mit Toleranz und Rücksichtnahme müsse dies doch möglich sein. Dabei appelliert er auch an die Nutzerinnen und Nutzer, nicht schon Tage vor dem 1. August Knallfeuerwerk zu zünden. Die Kantonspolizei Bern bestätigt, dass Feuerwerk nur am 1. August und an Silvester erlaubt ist; ausserhalb dieser Tage sei eine Bewilligung nötig. Gemeinden könnten Feuerwerk weiter einschränken oder ganz verbieten. 


Zeit und Lautstärke ein Problem

Ein grosses Thema ist Feuerwerk bei Tierhalterinnen und -haltern. So argumentieren auch die Initianten, Heim-, Nutz- und Wildtiere würden in Angst und Panik versetzt. Das stimme, wenn auch nicht generell, sagt Priska Blaser, Präsidentin des Kynologischen Vereins Oberemmental. «Es gibt Hunde, die reagieren nicht, andere geraten in Panik. Das ist in erster Linie eine Frage der Gene.» Obwohl viele Tiere leiden würden, spricht sich Blaser gegen ein Verbot von Feuerwerk aus. Das Problem sei, dass schon eine Woche vor dem Feiertag geknallt werde. Und auch die Lautstärke der Böller sei zum Teil enorm. «Da sehe ich Handlungsbedarf.» Die Präsidentin des Hündeler-Vereins nimmt aber auch die Tierhalter in die Pflicht. Wenn sich diese aufregten, übertrage sich das auf das Tier. Dasselbe gelte aber auch im Positiven für Ruhe und Gelassenheit. Blaser hat weitere Tipps bereit: Spazieren gehe man am besten früh am Morgen, und zwar mit Leine, damit der Hund nicht in Panik davonrenne, wenn es knallen sollte. Sie lasse zudem Haus- und Nutztiere an diesen Tagen im Haus oder im Stall, sagt die landwirtschaftliche Betriebsleiterin. Eine weitere Möglichkeit seien homöopathische Beruhigungstropfen. «Und nicht zuletzt verreisen einige Leute mit ihren Hunden über die Festtage.»

Das Ziel und die Argumente der Initianten

Die Initiative «für eine Einschränkung von Feuerwerk» will, dass der Verkauf und die Verwendung von -Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verboten wird. Was keinen Lärm macht, zum Beispiel Bengalhölzer oder Vulkane, soll dagegen erlaubt bleiben. Für Anlässe von überregio-naler Bedeutung sollen die Kantone Ausnahmen vorsehen können. Grosse, öffentliche Feuerwerke seien also nach wie vor möglich, so die Initianten aus Tier- und Naturschutzkreisen. Sie argumentieren, dass die plötzlichen knallenden Geräusche bei -Tieren Stress und Panikreaktionen auslösten und ihr Wohlergehen stark beeinträchtigten. Dies führe dazu, dass einige Heimtiere weglaufen würden. Viele landwirtschaftliche Nutztiere seien Fluchttiere. Versuchten sie zu fliehen, könne es zu Unfällen, Verletzungen und Todesfällen kommen. Dasselbe gelte für Wildtiere. Laute Explosionen belasteten auch Menschen: «Viele empfinden Feuerwerkslärm als sehr unangenehm, und er kann für ohnehin schon vulnerable Gruppen ernsthafte Folgen haben», so die Initianten. Besonders betroffen seien Kinder, ältere Menschen und psychisch belastete Personen. Weiter verursache Feuewerk Abfall, der zu einem grossen Teil liegen bleibe. Ausserdem werde jährlich mehrere hundert Tonnen Feinstaub freigesetzt. Nachdem der Bundesrat die Initiative zur Ablehnung empfahl, haben die vorbereitenden Kommissionen des National- und Ständerates für die Ausarbeitung eines parlamentarischen Gegenvorschlags gestimmt. Wann es zur Abstimmung kommen wird, ist noch offen.

31.07.2025 :: Silvia Wullschläger (sws)