Error compiling Razor Template (contact the administrator for more details)

Keine fehlende Waffe

Im September 2020 führte die Kantonspolizei Bern im Zuge eines Verfahrens wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz eine Hausdurchsuchung in Wasen durch. Sämtliche dort aufgefundenen Waffen wurden sichergestellt. Bei einer Einvernahme händigte der Besitzer der Polizei zwei weitere Waffen aus. Später war der Mann überzeugt, dass eine seiner Waffen nicht aufgeführt worden war und bei der Rückgabe dementsprechend fehlte – er reichte Anzeige gegen Unbekannt beziehungsweise gegen Mitarbeitende der Kantonspolizei Bern ein.

Im Zuge der durch die Berner Staatsanwaltschaft geführte Untersuchung wurde festgestellt, dass die angeblich fehlende Waffe mit der angegebenen Modell- und Seriennummer gar nie existiert hat. Der Waffenbesitzer hatte sich geirrt. In einer späteren Einvernahme räumte er seinen Fehler ein. Auch der Vorwurf, die Polizei habe Waffen beschädigt – etwa durch das Öffnen von Originalverpackungen zweier Pistolen oder durch das Verursachen von Rostschäden an sichergestellten Bajonetten – konnte nicht bestätigt werden. Das Verfahren ist nun eingestellt worden.

26.06.2025 :: pd