Im September 2020 führte die Kantonspolizei Bern im Zuge eines Verfahrens wegen Widerhandlungen gegen das
Waffengesetz eine Hausdurchsuchung in Wasen durch. Sämtliche dort aufgefundenen Waffen wurden sichergestellt. Bei
einer Einvernahme händigte der Besitzer der Polizei zwei weitere Waffen aus. Später war der Mann überzeugt, dass
eine seiner Waffen nicht aufgeführt worden war und bei der Rückgabe dementsprechend fehlte – er reichte Anzeige
gegen Unbekannt beziehungsweise gegen Mitarbeitende der Kantonspolizei Bern ein.
Im Zuge der durch die Berner Staatsanwaltschaft geführte Untersuchung wurde festgestellt, dass die angeblich
fehlende Waffe mit der angegebenen Modell- und Seriennummer gar nie existiert hat. Der Waffenbesitzer hatte sich
geirrt. In einer späteren Einvernahme räumte er seinen Fehler ein. Auch der Vorwurf, die Polizei habe Waffen
beschädigt – etwa durch das Öffnen von Originalverpackungen zweier Pistolen oder durch das Verursachen von
Rostschäden an sichergestellten Bajonetten – konnte nicht bestätigt werden. Das Verfahren ist nun eingestellt
worden.