Kanton Luzern:
Die Luzerner Regierung will das Personalgesetz des Kantons weiterentwickeln und modernisieren. Es handle sich dabei
um keine Totalrevision, schreibt der Kanton in einer Medienmitteilung. Das Personalrecht wurde 2003 revidiert,
seither sei es kontinuierlich angepasst worden. Die aktuelle Vorlage sieht vor, dass künftig Anstellungen durch
einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen und nicht mehr durch eine Wahl. Weiter soll die Delegation von
Kompetenzen für personalrechtliche Entscheide auf Abteilungsleitungen ermöglicht werden und der Datenschutz im
Personalwesen gestärkt werden. Die Vorlage sei weitgehend kostenneutral.