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Mehr Rechte für Kantonsangestellte

Kanton Luzern:

Die Luzerner Regierung will das Personalgesetz des Kantons weiterentwickeln und modernisieren. Es handle sich dabei um keine Totalrevision, schreibt der Kanton in einer Medienmitteilung. Das Personalrecht wurde 2003 revidiert, seither sei es kontinuierlich angepasst worden. Die aktuelle Vorlage sieht vor, dass künftig Anstellungen durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen und nicht mehr durch eine Wahl. Weiter soll die Delegation von Kompetenzen für personalrechtliche Entscheide auf Abteilungsleitungen ermöglicht werden und der Datenschutz im Personalwesen gestärkt werden. Die Vorlage sei weitgehend kostenneutral.

26.06.2025 :: pd