Kanton Bern:
Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes (SpVG) eröffnet. Die
Teilrevision verfolgt laut der Regierung zwei Ziele: Erstens soll die gesetzliche Grundlage für die finanzielle
Unterstützung von versorgungsrelevanten Listenspitälern verbessert werden; zweitens soll mit der Revision die
Grundlage für die Einführung einer digitalen Gesundheitsplattform geschaffen werden. Die Vernehmlassung dauert bis
zum 19. September 2025.