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Kein Rettungsschirm für Energieversorger

Kanton Bern:

Der Regierungsrat des Kantons Bern lehnt die vom Bund vorgeschlagene Verlängerung des «Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft» bis Ende 2031 ab. 

Der bernische Regierungsrat habe sich bereits bei der Einführung des Gesetzes sowie in seinen Antworten auf parlamentarische Vorstösse gegen einen bundesrechtlichen Rettungsschirm für systemkritische Energieversorgungsunternehmen ausgesprochen, wie er in der Medienmitteilung betont. «Die Unterstellung solcher Unternehmen unter einen Rettungsschirm ist ein tiefgreifender Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Selbst finanziell gesunde Unternehmen sind gezwungen, einen Vertrag abzuschliessen, Kosten zu tragen und umfassende Verhaltens- und Informationspflichten zu erfüllen.» Zudem verschaffe die Einstufung als «systemkritisch» den Unternehmen eine implizite Staatsgarantie, was den Wettbewerb verzerrt. Die alternativen und bereits beschlossenen Massnahmen reichten aus, um die Transparenz zu erhöhen und die Marktaufsicht zu stärken.

26.06.2025 :: pd