Kanton Bern:
Der Regierungsrat des Kantons Bern lehnt die vom Bund vorgeschlagene Verlängerung des «Bundesgesetzes über
subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft» bis Ende 2031
ab.
Der bernische Regierungsrat habe sich bereits bei der Einführung des Gesetzes sowie in seinen Antworten auf
parlamentarische Vorstösse gegen einen bundesrechtlichen Rettungsschirm für systemkritische
Energieversorgungsunternehmen ausgesprochen, wie er in der Medienmitteilung betont. «Die Unterstellung solcher
Unternehmen unter einen Rettungsschirm ist ein tiefgreifender Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Selbst finanziell
gesunde Unternehmen sind gezwungen, einen Vertrag abzuschliessen, Kosten zu tragen und umfassende Verhaltens- und
Informationspflichten zu erfüllen.» Zudem verschaffe die Einstufung als «systemkritisch» den Unternehmen eine
implizite Staatsgarantie, was den Wettbewerb verzerrt. Die alternativen und bereits beschlossenen Massnahmen
reichten aus, um die Transparenz zu erhöhen und die Marktaufsicht zu stärken.