Kanton Bern:
Der Grosse Rat hat in der Wintersession 2024 die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte angenommen.
Inhaltlich betreffen die Anpassungen die Transparenz bei der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen. Damit
werden im Kanton Bern im Bereich der politischen Kampagnenfinanzierung erstmals Offenlegungspflichten eingeführt.
Der Regierungsrat hat nun die entsprechende Verordnung erlassen. Sie tritt rückwirkend per 30. März 2025 in
Kraft. Die neuen
Transparenzpflichten für Wahlkampagnen gelten erstmals für die kantonalen Wahlen vom 29. März 2026. Die
Offenlegungspflichten für Abstimmungskampagnen greifen erstmals bei den kantonalen Volksabstimmungen vom 14.
Juni 2026.