Kanton Luzern:
Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Luzerner Kantonsrates stimmt den Ausgleichszahlungen des Kantons von
jährlich knapp 3,8 Millionen Franken an die Gemeinden im Bereich Wasserbau einstimmig zu, steht in einer
Medienmitteilung. Dies für die Jahre 2025 bis 2028. Hintergrund ist das revidierte Wasserbaugesetz. Mit der Revision
wurden Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden ab dem Jahr 2020 neu aufgeteilt. Damit verbunden war eine finanzielle
Mehrbelastung des Kantons und eine entsprechende Entlastung der Gemeinden. Die Entlastung der Gemeinden sei aber
geringer ausgefallen, als dies bei der Neuregelung angenommen worden sei, begründet die VBK die Anpassung. «Es
besteht auf Seiten des Kantons ein erheblicher Investitionsrückstand. Diesen gilt es auszugleichen.» Das
Geschäft wird in der kommenden Mai-Session des Kantonsrats behandelt.