Kanton Luzern: Der Kanton Luzern führt im Jahr 2025 verschiedene Änderungen von Gesetzen und Verordnungen ein. Diese betreffen etwa das Steuerrecht und das Baugesetz.
Nachfolgend eine Übersicht über die wesentlichen Anpassungen:
- Steuerrecht: Die Änderungen der Steuergesetzrevision 2025 traten am 1. Januar in Kraft. Im Wesentlichen werden die tiefen Einkommen entlastet, die Kinderabzüge erhöht und vereinfacht sowie die Steuern auf Kapitalleistungen aus Versicherungs- und Vorsorgeleistungen reduziert. Juristische Personen profitieren von der Senkung der Kapitalsteuer in zwei Schritten und der Entlastung einer Gewinnsteuer für Patente. Zudem kann der Regierungsrat einen Steuerabzug für den Aufwand für Forschung und Entwicklung einführen. Weiter bietet das Steuergesetz die Rechtsgrundlage für die Beteiligung der Luzerner Gemeinden an den OECD-Mehrerträgen.
- Öffentlichkeitsprinzip: Mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips per 1. Juni 2025 soll der Zugang zu amtlichen Informationen einfacher werden. Konkret heisst das: Interessierte Person müssen nicht mehr glaubhaft machen, dass sie ein eigenes, schutzwürdiges Interesse daran haben, den Zugang zu einem bestimmten amtlichen Dokument zu erhalten. Vielmehr sind amtliche Dokumente neu grundsätzlich öffentlich zugänglich, die Behörde muss die Verweigerung des Dokumentenzugangs in klar definierten Ausnahmefällen begründen.
- Revision Planungs- und Baugesetz samt Verordnung: Es wird ein Plangenehmigungsverfahren auf Stufe Kanton eingeführt. Dieses beschleunigt das Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen von kantonaler Bedeutung. Weitere Anpassungen betreffen den Einbau einer Grundinfrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen und die Möglichkeit für Gemeinden, massgeschneiderte kommunale Vorschriften zum klimaangepassten Bauen zu erlassen. Die Änderungen traten am 1. Januar in Kraft.
- Revision Energiegesetz und Energieverordnung: Mit der Änderung des kantonalen Energiegesetzes soll das Solarenergie-Potenzial besser genutzt werden. Das Gesetz sieht vor, dass ab März 2025 auf den Dächern bei Neubauten das Potenzial zur Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen angemessen genutzt wird.
- Ökologische Motorfahrzeugsteuer: Bei der Besteuerung von Personenwagen erfolgte per 1. Januar 2025 eine fundamentale Anpassung. Nachdem bislang der Motorenhubraum als Grundlage der Verkehrssteuer herangezogen wurde, wird die Verkehrssteuer künftig auf Basis der Parameter Gesamtgewicht und Leistung berechnet. Besonders emissionsarme Personenwagen profitieren von einer Steuerreduktion von 80 Prozent im Jahr der ersten Inverkehrsetzung sowie in den vier Folgejahren.
- Gebührenbezug Strassenverkehrsamt: Die Übertragung von Kontrollschildern im Erbgang auf überlebende Ehegatten oder eingetragene Partner beziehungsweise Partnerinnen wird künftig gebührenfrei sein. Gleichzeitig werden einige Gebühren aufgrund gestiegener Kosten moderat erhöht, darunter jene für den Eignungstest nach dreimaligem Prüfungsversagen, die Kontrolle von Fahrschulen und Verkehrskundeunterricht sowie Versandkosten für Kontrollschilder. Anpassungen erfolgen zudem bei der Gebührenstruktur für e-Fahrzeug-Zulassungen, elektronische Lernfahr- und Führerausweise sowie die Chauffeurzulassungsverordnung. Das Inkassoverfahren bei Schiffssteuern wird vereinheitlicht, um künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Die Neuerungen gelten seit 1. Januar 2025.