Kanton Luzern: Die Änderung des Gesetzes über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes beinhaltet eine Revision der Motorfahrzeugsteuer nach ökologischen Gesichtspunkten. Der Luzerner Regierungsrat hat die Inkraftsetzung des Gesetzes per 1. Januar 2025 beschlossen.«Die Berechnung der Verkehrssteuer wird nach Massstäben erfolgen, die dem aktuellen Stand der Fahrzeugtechnik entsprechen», schreibt die Staatskanzlei in einer Mitteilung. Statt Hubraum gälten bei Personenwagen Gewicht und Leistung als Bemessungsgrundlagen. Die ökologische Lenkungswirkung werde im Wesentlichen durch ein Bonus-Malus-System erzielt. Halterinnen und Halter von besonders emissionsarmen Fahrzeugen profitierten in den ersten fünf Jahren nach der Inverkehrsetzung von einer Steuerreduktion von 80 Prozent. Für leichte Nutzfahrzeuge gelte ein identischer Steuerrabatt, wenn sie rein elektrisch betrieben seien, so die Staatskanzlei. Das bereits bestehende Malus-System werde weitergeführt und um das Kriterium der Höhe der CO2-Emissionswerte erweitert: «Wenn der CO2-Zielwert des Bundes mindestens um das Doppelte überschritten wird, führt dies zu einem Steuerzuschlag (Malus) von 15 Prozent.»