Kanton Luzern:
Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, Entscheide der Denkmalpflege zu korrigieren. «Im Vordergrund steht die
Möglichkeit, zur Renovation gezwungene Altbauten durch zweckmässige und zonenkonforme Neubauten ersetzen
zu
dürfen», hielt Hanspeter Bucheli (die Mitte) in seinem Vorstoss fest. Der Luzerner Kantonsrat hat diesen nun
erheblich erklärt. So sollen etwa Entscheide der kantonalen Denkmalpflege mit einer Volksabstimmung oder andern
Mittel korrigiert werden können.Der Regierungsrat seinerseits hatte
den Vorstoss abgelehnt und darauf aufmerksam gemacht, dass dieser verfassungswidrig ist. Aber: «Wir anerkennen,
dass die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden noch verbessert werden kann.»