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Die Denkmalpflege korrigieren können

Kanton Luzern:

Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, Entscheide der Denkmalpflege zu korrigieren. «Im Vordergrund steht die Möglichkeit, zur Renovation gezwungene Altbauten durch zweckmässige und zonenkonforme Neubauten ersetzen zu
dürfen», hielt Hanspeter Bucheli (die Mitte) in seinem Vorstoss fest. Der Luzerner Kantonsrat hat diesen nun erheblich erklärt. So sollen etwa Entscheide der kantonalen Denkmalpflege mit einer Volksabstimmung oder andern Mittel korrigiert werden können.Der Regierungsrat seinerseits hatte den Vorstoss abgelehnt und darauf aufmerksam gemacht, dass dieser verfassungswidrig ist. Aber: «Wir anerkennen, dass die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden noch verbessert werden kann.»

19.09.2024 :: pd