Urteil in der Causa Bschüttileitungen: Freispruch für die Landwirte

Urteil in der Causa Bschüttileitungen: Freispruch für die Landwirte
Für den Moment herrscht friedliche Ruhe auf Golpisberg ob Walkringen. Im Bild die Höfe der beiden Landwirte. / Bild: Daniel Schweizer (sdl)
Walkringen: Bschüttileitungen auf Golpisberg sind seit Jahren ein Thema. Trotz Dichtheitsprüfung verklagte die Gemeinde die beiden Landwirte vor Gericht. Dort wurden sie freigesprochen.

Das war ziemlich dicke Post für die zwei Bauern auf Golpisberg, oberhalb Walkringen. Am 5. April 2022 reichte die Einwohnergemeinde Walkringen bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eine Strafanzeige ein. Die Angeklagten: Martin Wüthrich und Andreas Müller von der Betriebsgemeinschaft Golpisberg. Die Klägerin: die Gemeinde Walkringen. Das Vergehen: einer Verfügung der Gemeinde vom 9. November 2021 nicht nachgekommen zu sein.


Gericht entlastet Landwirte

Die beiden Landwirte hätten es unterlassen, innerhalb der vorgegebe-nen Frist eine Druck- beziehungsweise Dichtheitsprüfung ihrer beiden Jaucheleitungen vorzunehmen. Diese Prüfung, von der Betriebsgemeinschaft inzwischen in Auftrag gegeben, hatte witterungsbedingt nicht rechtzeitig durchgeführt werden können. Der Fall landete am 18. Juli 2024 vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland. Dieses befand, die beiden Beschuldigten seien ihrer Pflicht nachgekommen. Es sei ihnen objektiv nicht möglich gewesen, die Prüfung innert Frist vornehmen zu lassen, geht aus dem Urteil hervor.Wüthrich und Müller wurden freigesprochen. Ach ja, ergänzt Wüthrich, das Gericht habe übrigens inzwischen ein Verfahren gegen die Gemeinde eingeleitet zur Rückforderung der Verfahrenskosten.


Geschichte ist länger als Leitungen

Auslöser der ganzen Geschichte war eine Inspektion der Trinkwasserversorgung Walkringen durch das kantonale Laboratorium. Im Juli 2006 wurde die Gemeinde aufgefordert, ihre Schutzzonen zu überprüfen. Da die Gemeinde Walkringen eine konzessionierte Wasserversorgung führt und Wasser gegen Entgelt liefert, fällt die Schutzzone unter die Vorschriften des Lebensmittelgesetzes. Diesbezüglich müssen Jaucheleitungen, die sich in der Schutzzone 2 befinden, aufgehoben werden. Jaucheleitungen in der Schutzzone 3 dagegen sind doppelwandig auszuführen. Im Jahr 2016 wurde das neue Schutzzonenreglement durch den Walkringer Gemeinderat genehmigt. Als Folge dieser Gewässerschutz-Zonenänderung hätte die alte Leitung, sie stammt aus dem Jahr 1977, ersetzt werden sollen. Die zweite Leitung – in Betrieb seit 1997 – hätte saniert werden sollen.


Das Volk sagte Nein

Über ein entsprechendes Bauprojekt wurde im Dezember 2020 abstimmt. Während der Gemeinderat eine Finanzierung des Projekts über rund 270´000 Franken durch die Gemeinde unterstützt hatte, fiel das Geschäft an der Urnenabstimmung durch. «In der ganzen Diskussion», so Müller, «ging es immer nur um die Bschüttileitungen. Die Ursache, die Verschärfung der Gewässerschutzzone, ist nie richtig aufs Tapet gebracht worden.» Er sei überzeugt, bei einer umfassenden Information seitens der Gemeinde wäre das Geschäft von der Stimmbevölkerung angenommen worden. Aber diese Geschichte hätten er und sein Compagnon inzwischen abgehakt.


Prüfen statt ersetzen

Sie seien schon erstaunt gewesen, als von der Gemeinde in der Folge eine Verfügung einging, die beiden Leitungen – die ja eigentlich ersetzt beziehungsweise saniert werden sollten – noch zu prüfen. Gleichwohl sei dann die Prüfung im März 2022 durch eine Fachfirma erfolgt und der positive Bescheid den Auftraggebern und der Gemeinde Anfang April 2022 mitgeteilt worden.In der Meinung, die Angelegenheit mit der Gemeinde jetzt, da der Prüfungsbericht ja vorliege, gütlich re-geln zu können, hätten sie um einen Rückzug der Anzeige gebeten. «Aber die Gemeinde», ärgert sich Wüthrich, «weigerte sich schlicht, mit uns zu reden. Man beschied uns, es handlesich um ein laufendes Verfahren.» Er zitiert aus einem Schreiben des Anwalts der Gemeinde vom 7. April 2022: «...meine Mandantin (die Gemeinde) will keine einvernehmliche Lösung mit der Betriebsgemeinschaft Golpisberg suchen.» Das sei einfach keine Art und Weise, wie eine Gemeinde mit ihren Bürgerinnen und Bürgern umgeht. Gleich sei es vor Gericht gelaufen. Der als Zeuge geladene Gemeindepräsident, Hanspeter Aeschlimann, habe sich auf den Gemeinderatsbeschluss berufen, dass man jetzt das Ganze einfach durchziehen wolle. «Sie haben uns geplagt; zudem ziehen es unsere Gemeindeoberen vor, sich hinter einem Anwalt zu verstecken, anstatt nach konstruktiven Lösungen zu suchen», so Wüthrich. «Aber nach dem Gerichtsurteil kann ich wenigstens wieder besser schlafen.»

«Äussere mich dazu nicht»

Eine Stellungnahme der Gemeinde zur Causa Golpisberg gibt es nicht. «Es handelt sich um ein laufendes Verfahren. In Absprache mit unserem Anwalt äussere ich mich dazu nicht», antwortet Gemeindepräsident Hanspeter Aeschlimann auf eine entsprechende Anfrage der «Wochen-Zeitung».

19.09.2024 :: Daniel Schweizer (sdl)