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Klare Regeln für Kita-Praktikas

Kanton Luzern:

Der Regierungsrat hat einen Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Vorpraktikum in privaten Kindertagesstätten (NAV Kita) erlassen. Der Vertrag legt insbesondere eine zeitliche Befristung der Praktika und einen Mindestlohn fest. Der NAV Kita sieht vor, dass ein Vorpraktikum grundsätzlich nicht länger als sechs Monate dauert. Dabei gilt ein Mindestlohn von 950 Franken pro Monat. «Ein Vorpraktikum kann nur auf maximal zwölf Monate verlängert werden, wenn der Betrieb der arbeitnehmenden Person verbindlich einen Ausbildungsplatz für das folgende Ausbildungsjahr zusichert oder einen Mindestlohn von brutto 2000 Franken ausbezahlt», orientiert der Regierungsrat. Der Normalarbeitsvertrag tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und gilt befristet für drei Jahre.

30.05.2024 :: pd