Kanton Bern: Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Sozialhilfeverordnung per 1. Januar 2024 genehmigt. «Damit wird der Teuerungsausgleich an alle Personengruppen weitergegeben, die im Kanton Bern mit Sozialhilfe unterstützt werden», orientiert die kantonale Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion. Hierzu gehörten ebenfalls Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Die Höhe des Grundbedarfs wird auf die Ansätze angehoben, wie sie die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) für das Jahr 2022 definierte. Bis anhin entsprachen die Ansätze des Kantons Bern jenen aus dem Jahr 2011. «Die Erhöhung des Grundbedarfes entspricht einer Steigerung von drei Prozent», ist der Meldung weiter zu entnehmen. Die Mehrkosten für die Anpassung belaufen sich auf schätzungsweise 7,2 Millionen Franken pro Jahr. Davon trägt der Kanton 3,6 Millionen Franken. Aufgrund des Lastenausgleichs übernimmt die Gesamtheit der Gemeinden ebenfalls 3,6 Millionen Franken. Die Teilrevision der Verordnung geht auf eine Motion zurück, die der Grosse Rat – wie vom Regierungsrat beantragt – in der Herbstsession 2023 angenommen hat.