Gemeinde erfüllt Kantons-Vorgabe nicht

Gemeinde erfüllt Kantons-Vorgabe nicht
Escholzmatt-Marbach: Die Gemeinde muss rückzonen. Die zentrale Frage lautet: Wie viel? Der Gemeinderat will weniger Bauland auflösen als der Kanton vorschreibt.

Das Thema Rückzonungen ist komplex. Das zeigt sich auch daran, dass die Botschaft, die der Gemeinderat Escholzmatt-Marbach den Stimmberechtigten zukommen liess, 40 Seiten stark ist. Jeannette Riedweg-Lötscher wird die Gemeindeversammlung vom 20. September leiten, nachdem Gemeindepräsident Beat Duss krankheitsbedingt passen muss. Die Vizepräsidentin ist bestens mit der Thematik vertraut, arbeitet sie doch in der Ortsplanungskommission mit. Bei der Teilrevision Rückzonungen hat Jeannette Riedweg-Lötscher auch an Verhandlungen mit Einsprechern teilgenommen. «Das waren zum Teil sehr emotionale Verhandlungen», berichtet sie. «Dazu kommt ein grosser Wertverlust für die Grundeigentümer.» Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten dennoch, fast alle Einsprachen abzulehnen und gleichzeitig Rückzonungen von 18´653 Quadratmetern gutzuheissen. Diese verteilen sich auf 28 Parzellen; die kleinste misst 138 Quadratmeter, die grösste 3741.  

Kanton fordert 32´000 Quadratmeter

Das kantonale Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ist mit den Rückzonungsplänen der Gemeinde nicht einverstanden und hat entsprechend Einsprachen eingereicht (siehe Kasten). Ginge es nach dem BUWD, müsste die Gemeinde mindestens 3,2 Hektaren rückzonen, wie aus der Botschaft zur Gemeindeversammlung hervorgeht. Mit 1,865 Hektaren kommt der Gemeinderat der Forderung also nicht nach. Bei 0,6 Hektaren wird «aufgrund zurzeit fehlender Verhältnismässigkeit» auf eine Rückzonung verzichtet. «Dort liegen konkrete Bauabsichten vor, die Parzellen müssen bis 2025 bebaut sein», sagt Jeannette Riedweg-Lötscher. Auch wenn die 0,6 Hektaren nicht ­berücksichtigt werden, erfüllen die Rückzonungen das vom Kanton geforderte Minimum nicht. 

«Gekämpft für unsere Bürger»

«Wir erachten die Rückzonungen, wie sie der Gemeinderat beantragt,  als verhältnismässig. Wir haben in den Verhandlungen mit dem Kanton für die Anliegen unserer Bürger gekämpft», hält die Vizegemeindepräsidentin fest. Sie hoffe, die Bevölkerung stelle sich hinter den Gemeinderat. Abgeschlossen dürfte das Verfahren mit der Gemeindeversammlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht sein. Als nächste Instanz wird sich der Regierungsrat mit dem Geschäft befassen, wobei Beschwerden eingereicht werden können. Wenn keine Einigung erzielt wird, ist das Kantonsgericht die nächste Station. 

Sie sei oft gefragt worden, ob nun gar nichts mehr gebaut werden könne, sagt Jeannette Riedweg-Lötscher. Sie beruhigt: «Es hat noch einige ein­gezonte Flächen. Zudem können wir auch bezüglich innerer Verdichtung viel machen.»

Kritik von Kanton und Umweltverbänden

Auch in anderen Luzerner Gemeinden sind Rückzonungen ein Thema, seit 2014 auf Bundesebene das revidierte Raumplanungsgesetz in Kraft getreten ist. 21 Gemeinden weisen zu grosse Baulandreserven auf. «Abgeschlossen ist der Prozess in sechs Gemeinden, alle anderen sind in früheren Stadien», erklärt Pascal Wyss-Kohler, Leiter Bereich Recht des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (BUWD). Er bestätigt, dass die Rückzonungsfläche  von Escholzmatt-Marbach im Minimum 2,6 Hektaren betragen müsse, weil auf den restlichen 0,6 Hektaren noch Baubewilligungen oder Sondernutzungspläne gültig seien. Auch andere Luzerner Gemeinden haben die Vorgaben des BUWD nicht erfüllt. Der Regierungsrat beurteile dann, «ob diese Abweichungen mit übergeordnetem Recht vereinbar sind, ansonsten ordnet er eine Rückzonung direkt an», so Wyss. 

Rechtswidrige Grünzonen

Der Kanton kritisiert an der Ortsplanung in Escholzmatt-Marbach nicht nur mangelnde Rückzonungsflächen, sondern auch das dazugehörige Baureglement. Gemäss der Botschaft zur Gemeindeversammlung sollen in der Grünzone auch Erschliessungsstrassen und Parkplätze möglich sein. «Diese Grünzone wurde im Rahmen der kantonalen Vorprüfung des BUWD bereits als rechtswidrig beurteilt», erklärt Pascal Wyss-Kohler. 

Während die Grundeigentümer mit ihren Einsprachen weniger Rückzonungen fordern, wollen die Umweltverbände Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, WWF Luzern und Pro Natura Luzern mit ihren Einsprachen erreichen, dass die Gemeinde mindestens die Vorgaben des BUWD erfüllen muss. Die Verbände haben an den Einspracheverhandlungen nicht teilgenommen. «Die Gemeinde hat uns klar signalisiert, dass es nichts zu verhandeln gebe», sagt Franziska Grossen­bacher von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. Man werde nun die Beschlüsse der Gemeindeversammlung abwarten und dann entscheiden,
ob man dagegen rechtliche Mittel ergreifen werde.    

14.09.2023 :: Bruno Zürcher (zue)