Im Untergeschoss dieses Gebäudes waren zwei CBD-Hanfanlagen geplant. Eine dürfte nun Geschichte sein. / Bild: zvg
Langnau: Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion heisst eine Beschwerde aus der Nachbarschaft gut und sagt Nein zur CBD-Hanfanlage an der Oberstrasse.
In einem Teil des Untergeschosses des ehemaligen Coop an der Oberstrasse 6 in Langnau plante die Krienser Firma Herbsensis GmbH eine Aufzuchtanlage für sogenannten CBD-Hanf einzurichten. Die Gemeinde Langnau gab dem Baugesuch statt und bewilligte auch den Bau eines Entlüftungskamins («Wochen-Zeitung» vom 15. April). Gegen diese Bewilligung reichten zwei Nachbarn, die namentlich nicht genannt werden wollten, bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) Beschwerde ein. Mit Entscheid vom 15. August hat das BVD den Beschwerdeführern vollumfänglich Recht gegeben. Die Bewilligung der Gemeinde an die Herbsensis für das Betreiben einer CBD-Anlage inklusive Projektänderung wird aufgehoben. Herbsensis wird auferlegt, der Gemeinde für das Baubewilligungsverfahren rund 4600 Franken und an die Verfahrenskosten der BVD 1000 Franken zu bezahlen. Ausserdem werden rund 2500 Franken zugunsten der Beschwerdeführer für deren Parteikosten fällig. Auch die Gemeinde kommt nicht ungeschoren weg: Sie schuldet den Beschwerdeführern Parteikosten im Betrag von rund 500 Franken.
Statt Hanf Entsorgung
Für die siegreichen Beschwerdeführer kam der Entscheid der BVD nicht überraschend. Markus Brügger, ein Gegner der Anlage, aber keiner der Einsprecher, erklärte gegenüber der «Wochen-Zeitung», dass die Firma Herbsensis schon seit einigen Wochen nicht mehr existiere. Tatsächlich ist der Besitzer Markus Schwarz aus Kriens neu als Chef einer Schwarz-Entsorgungs GmbH im Handelsregister zu finden. Schwarz selbst war am Montag telefonisch nicht erreichbar. Erreichbar, aber zu keiner Stellungnahme zu bewegen, war der Besitzer der Räume an der Oberstrasse 6.
Einer der Einsprecher zeigte sich «erfreut und erleichtert». «Die Gegenpartei blutet ziemlich, und wir atmen auf, dass sich der Aufwand gelohnt hat, dass wir von Geruchs- und Lärmbelästigungen verschont bleiben.» Weiter kritisiert er die Gemeinde: «Sie kommt nicht gut weg, sie hätte von Anfang an merken müssen, dass sie das Baugesuch in der eingereichten Form so nicht hätte verarbeitet werden dürfen.»
Happige Vorwürfe
Vorgeworfen werden der Gemeinde im Entscheid der BVD namentlich zwei Dinge: Zum einen habe Langnau zum Einsprachepunkt der Beschwerdeführer, der vorgesehene Kamin passe nicht ins Ortsbild, nicht Stellung genommen und damit deren rechtliches Gehör verletzt. Zum andern habe die Baubewilligungsbehörde ein Baugesuch behandelt, obwohl die Grundeigentümerschaft dem Bauvorhaben nicht zugestimmt habe. Dieser Einwand bezieht sich auf die Tatsache, dass der geplante Abluftkamin auf einer Parzelle zu stehen gekommen wäre, für die 76 verschiedene Miteigentumsanteile gelten. Mit anderen Worten: Alle 76 hätten dem Bau des Kamins zustimmen müssen. Fazit der BVD: Die Gemeinde hätte auf das Baugesuch gar nicht eintreten dürfen.
Die zuständige Behörde reagiert erstaunlich gelassen auf den Entscheid der Rechtsabteilung der BVD. «Das ist keine Niederlage für uns, wir sehen das nicht so dramatisch», sagt Bauinspektor Patrick Schwab, «man darf andere Ansichten haben. Wir haben das nun einmal das Baugesuch anders ausgelegt, aber wir akzeptieren den Entscheid.»
Zweites Baugesuch noch hängig
Falls der Entscheid der BVD nicht an das Verwaltungsgericht weitergezogen wird, ist das Projekt der ehemaligen Herbsensis GmbH begraben. Weiterhin hängig ist das Baugesuch der Snema GmbH aus dem luzernischen Büron. Auch sie plant, in einem Teil des ersten Untergeschosses an der Oberstrasse 6 eine CBD-Hanfanlage zu betreiben. Laut Bauinspektor Schwab haben hierzu mit den Einsprechern bereits Einigungsverhandlungen stattgefunden; ein Teil der Einsprachen werde aber nach wie vor aufrechterhalten. Der Entscheid über dieses Baugesuch stehe noch aus. Für die «Wochen-Zeitung» war der Eigentümer der Snema GmbH am Montag nicht erreichbar.
Gemäss dem Langnauer Bauinspektor ist es aber für die Nachbarschaft zum Feiern noch zu früh: «Das ist ein anderer Fall. Es ist nicht sicher, ob dieses Gesuch nach dem BVD-Entscheid zu Herbsensis zurückgezogen wird.»