Biken ist im Emmental beliebt. Wandern auch. Das kann auf den schmalen Wegen zu Konflikten führen. / Bild: Martin Burri (mbu)
Emmental: Die Regionalkonferenz Emmental erarbeitet einen Richtplan Mountainbike. Damit sollen Konfliktsituationen mit anderen Nutzergruppen draussen in freier Natur entschärft werden.
Wer kennt sie nicht, diese Situation auf schmalen Pfaden im stotzigen Emmental. Die Wandergruppe nimmt schwatzend die ganze Wegbreite ein, während von oben ein Biker herandonnert. Die Wanderer machen keine Anstalten, den Weg freizugeben, der Biker will seinen rasanten Abwärtsflow nicht abbremsen.
Nicht zuletzt um solche Situationen zu entschärfen oder noch besser zu verhindern, erarbeitet die Regionalkonferenz Emmental (RKE) einen Richtplan Mountainbike Emmental. Das Bundesgesetz über Velowege, seit Anfang Jahr in Kraft, bildet dafür die rechtliche Grundlage.
Steuern und koordinieren
Mountainbiken, mit oder ohne Motörli, entwickelt sich vom Trendsport zum Breitensport. Gemäss Bundesamt für Sport waren im letzten Jahr elf Prozent der Bevölkerung regelmässig mit dem Mountainbike unterwegs. Damit steigt auch das Konfliktpotenzial zwischen den verschiedenen Interessengruppen. Jetzt sollen die Angebote in der Region gesteuert und koordiniert werden. Konflikte sollen reduziert, bestehende Angebote optimiert und aufeinander abgestimmt, Wildwuchs vermieden werden. Das seien die obersten Ziele der Moutainbike-Planung, so die Verantwortlichen der RKE an einer Informationsveranstaltung von letzter Woche.
Verantwortlichkeiten regeln
Beim vorgelegten Routenkonzept von rund 30 Routen und Anlagen handle es sich teils um grobe Ideen, teils um konkrete Projekte. Bei der routenspezifischen Beurteilung würden selbstredend Aspekte von Landschaft, Verkehr, Flora, Fauna und Lebensräume wie auch Gewässerschutz und Naturgefahren miteinbezogen, wurden die Anwesenden informiert. In den nachgelagerten Projektphasen sollen ebenfalls Fragen zum Grundeigentum, zum Unterhalt, zur Finanzierung, zur Sicherheit der Anlagen sowie auch Haftungsfragen bei den in Frage kommenden Routen geklärt werden.
Bschüttischläuche, Hofdurchfahrten
Die Stimmung in der anschliessenden Diskussion war leicht angespannt. Einige der Anwesenden fühlten sich vom gewählten Vorgehen übergangen. Er habe, so ein Landwirt, nur per Zufall erfahren, dass eine mögliche Route durch seinen Wald führe. Die Grundeigentümer nicht von Beginn an miteinzubeziehen, das gehe gar nicht. Weiter müssten Verantwortlichkeiten bei Haftungsfragen zu Beginn, und nicht erst später geklärt werden, so der nächste Votant. «Wer haftet, wenn sich ein Biker bei einem Sturz über einen Bschüttischlauch verletzt?» Das könne für den betroffenen Landwirt existenzbedrohend sein. Ein anderer Landwirt erklärte erbost, er könne seine Kinder nicht mehr draussen auf dem Hofplatz spielen lassen; rasende Biker stellten eine zu grosse Gefahr dar.
Das Mitwirkungsverfahren läuft
Genau um solche Fragen zu klären, laufe bis am 6. Juni ein Mitwirkungsverfahren, erklärte RKE-Geschäftsführer Thomas Frei. Es werde selbstverständlich keine Route ohne Konsultation und ohne das Einverständnis der Grundeigentümer umgesetzt. Gleichzeitig appellierte er an die Gemeinden, auf die möglichen betroffenen Grundeigentümer zuzugehen. Sie seien näher dran.
«Wir wollen das Mountainbiken nicht touristisch fördern, sondern lediglich kanalisieren», betonte Frei zum Schluss.