Das Potenzial, auf Dächern mittels Solaranlagen Strom zu erzeugen, soll besser genutzt werden. / Bild: zvg
Kanton Luzern: Der Regierungsrat hat das weitere Vorgehen im Bereich Klima und Energie beschlossen. Nun gehen seine Vorschläge bis April 2023 in die Vernehmlassung.
Klimawandel und Versorgungssicherheit im Bereich Energie sind aktuelle Themen, welche die Schweiz und den Kanton Luzern beschäftigen. Mit dem Planungsbericht Klima und Energie wurden die Weichen gestellt: Der Kanton Luzern verfolgt beim Klimaschutz das Ziel «netto null Treibhausgasemissionen bis 2050» und ergreift gleichzeitig Massnahmen zur Anpassung an die sich ändernden klimatischen Bedingungen. In einem ersten Paket, das nun in die Vernehmlassung geht, liegt der Fokus auf einem raschen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im Kanton Luzern und der Verbesserung der Stromversorgungssicherheit. «Gerade in der aktuellen energiepolitischen Lage zeigt sich, wie abhängig die Schweiz von Importen fossiler Energiequellen und Strom aus dem Ausland ist und wie wichtig eine davon unabhängige, stabile Energieversorgung ist», wird Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, in einer Medienmitteilung zitiert.
Auf Sonne und Wind setzen
Die Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern setze insbesondere auf die vermehrte Nutzung der Sonnen- und Windenergie, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Bei der Nutzung der Sonnenenergie habe es Luft nach oben: Das Potenzial, auf Dächern Strom zu erzeugen, beträgt rund 2,4 Terawattstunden. «Dies ist mehr als das Doppelte des aktuellen Stromverbrauchs aller Privathaushalte und rund zwei Drittel des gesamten Stromverbrauchs im Kanton Luzern. Um dies zu erreichen, müsste die aktuelle Produktion mehr als verzehnfacht werden», rechnet Regierungsrat Fabian Peter vor. Zum Thema Windenergie verweist der Energiedirektor auf die aktuelle Richtplanteilrevision: «Nutzen wir das Windenergiepotenzial aus, könnten wir den Stromverbrauch von mindestens einem Viertel aller Haushalte im Kanton decken. Vor allem im Winter können mit Windenergie die Lücken in der Stromproduktion geschlossen werden.»
Weitergehende Vorgaben
Übereinstimmend mit dem Kantonsrat werden im kantonalen Energiegesetz erweiterte Vorgaben zur Ausnutzung des Stromerzeugungspotenzials von Neubauten vorgeschlagen. Auch das Potenzial von bestehenden Bauten soll neu bei einer Dachsanierung angemessen genutzt werden.
Mit einer weiteren Anpassung im kantonalen Energiegesetz soll die Prüfung eines vom Bund geplanten Reservekraftwerks im Kanton Luzern ermöglicht werden. Im Planungs- und Baugesetz werden zudem Änderungen im Zusammenhang mit ersten, rasch umsetzbaren Massnahmen aus dem Planungsbericht Klima und Energie sowie dazugehörigen Vorstössen vorgeschlagen: Vorgesehen ist eine neue Vorgabe zur Ladeinfrastruktur für Elektro-Mobilität in Mehrfamilienhäusern sowie eine Erweiterung der Regelungskompetenzen der Gemeinden in Bezug auf klimaangepasstes Bauen.
Zweites und drittes Paket folgen
In einem zweiten Paket zur Anpassung des Kantonalen Energiegesetzes sollen 2023 verschärfte Vorgaben zum Heizungsersatz in Gebäuden in die Vernehmlassung gegeben werden. «Wir wollen bei der fossilfreien Wärmeerzeugung in Gebäuden ebenso vorwärts machen und die Aufträge des Parlaments rasch umsetzen», hält Regierungsrat Fabian Peter fest. In einem dritten Revisions-Paket werden schliesslich noch weitere Klima- und Energiethemen zu behandeln sein, bei denen aber noch Abklärungen getroffen werden müssen.