Diese Linde ist stark vom Brandkrustenpilz befallen. Im nächsten Frühjahr soll sie gefällt werden. / Bild: Silvia Wullschläger (sws)
Lauperswil: Sechs Linden, die der Gemeinde gehören, wurden mehrmals gekappt. Eine Petition will dies verbieten. Der Gemeinderat liess die Bäume begutachten: Ihr Zustand ist schlecht.
«Als die Linden vor einem Jahr gekappt wurden, sahen sie aus wie Gespenster», erinnert sich Hansruedi Wälti. «Viele Leute entsetzten sich.» Bereits vor acht Jahren seien die sechs gemeindeeigenen Linden «gestumpt» worden. Kaum hätten sie im letzten Frühjahr wieder etwas Form angenommen, seien sie erneut derart stark geschnitten worden. Wälti und einige Mitstreiter schlossen sich darauf zu einem Komitee zusammen und sammelten innert Kürze 100 Unterschriften für eine Petition. «Wir wollen, dass der Kappschnitt bei Bäumen, die der Gemeinde gehören, verboten wird.» Denn dies sehe nicht nur optisch schrecklich aus, sondern schade auch den Bäumen.
Zwei Linden fällen
Aufgrund der Petition, die im Juni 2021 eingereicht wurde, zog der Gemeinderat Lauperswil einen Baumpflegespezialisten bei. Er begutachtete die sechs betroffenen Linden und kam zum Schluss, dass sich diese in einem schlechten Zustand befinden (siehe Kasten). Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die Linde beim Kriegsdenkmal bei der Kirche sowie jene bei der Wegkreuzung Einfahrt Wittenbach im Frühjahr 2023 zu fällen und neue zu pflanzen.
Doch weshalb liess die Gemeinde in der Vergangenheit die sechs Linden immer wieder «stumpen»? «Wir wollten damit verhindern, dass sie zu gross werden und die Gefahr zunimmt, dass Äste abbrechen und hinunterfallen oder der ganze Baum umstürzen könnte», sagt Gemeindepräsident Christian Baumann. Dabei gehe es auch immer um die Frage der Haftung. Man sei nie davon ausgegangen, dass der Kappschnitt die Bäume schädige. Nun sei man eines Besseren belehrt worden. Künftig werde man die Pflege und das Zurückschneiden der Gemeindelinden durch einen Fachspezialisten ausführen lassen.
Kappschnitte reglementarisch zu verbieten, wie dies die Petitionäre verlangten, bedinge eine Anpassung der baurechtlichen Grundordnung sowie des Schutzzonenplanes, schreibt der Gemeinderat dazu in einer Medienmitteilung. Diese solle im Rahmen der nächsten Gesamt- oder Teilrevision der Ortsplanung erfolgen. «Wann dies sein wird, ist aktuell noch unklar.»
Die Petitionäre wollen sich mit dieser vagen Zeitangabe nicht begnügen. «Es geht uns darum zu verhindern, dass die gleichen Fehler in 20, 30 Jahren wieder gemacht werden», sagt Hansruedi Wälti. Deshalb brauche es ein Verbot im Baureglement, «auch wenn das einigen Aufwand bedeutet». Man bespreche nun, ob eine Gemeindeinitiative lanciert werden könnte.