Auch in Schüpfheim wurdeein temporärer Zaun erstellt. Bild: Klaus Schmid
Kanton Luzern: Mit steigenden Temperaturen verlassen Frösche, Kröten und Molche ihre Winterquartiere und machen sich auf zu den Laichgewässern. Der Kanton ergreift Schutzmassnahmen.
Mit dem beginnenden Frühling wandern Frösche, Kröten und Molche von ihren Winterquartieren zu den Laichgewässern. Dabei legen sie einige hundert Meter bis mehrere Kilometer zurück. Überall dort, wo ihre Wanderrouten Strassen queren, sind Schutzmassnahmen erforderlich, damit die Amphibien nicht Opfer des Verkehrs werden und lokale Populationen aussterben. Im Kanton Luzern sind über 30 solche Zugstellen bekannt.
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) koordiniert die entsprechenden Schutzmassnahmen. Bei einer Mehrzahl der Zugstellen stellen Freiwillige eine Abfangvorrichtung aus temporären Zäunen und eingegrabenen Kesseln auf. Jährlich bis zu 30´000 Amphibien werden so sicher über die Strasse getragen. An drei Orten werden während der Zugnächten die Strasse gesperrt. Es sind dies die Nebenstrassen zwischen Urswil und Ballwil, zwischen Willisau und Grosswangen im Ostergau sowie zwischen Lupfen und Gishalden in Langnau bei Reiden. An einigen Zugstellen hat der Kanton Luzern zudem permanente Massnahmen realisiert. Dank diesen können die Tiere die Strasse mittels Unterführungen jederzeit unbeschadet queren.
Weitere Gefahr durch Fische
Haben die Amphibien ihr Laichgewässer erreicht, ist ihre Fortpflanzung noch nicht gewiss. «Es wird oft festgestellt, dass Fische in ursprünglich fischfreie Gewässer eingesetzt worden sind», hält das Lawa fest. Dies sei für Amphibien problematisch, denn sie selbst sowie ihre Eier und Larven stünden auf dem Speisezettel einiger Fischarten. Durch das Einsetzen von Fischen würden auch speziell für die Amphibienförderung gebaute Kleingewässer statt zum Schutzobjekt zur Todesfalle. Konkret schätzt die Dienststelle Landwirtschaft und Wald, dass in jedem fünften solcher Kleingewässer illegal Fische eingesetzt wurden. «Gerade einige fremde Fischarten vermehren sich schnell sehr stark», schreibt das Lawa. Ein Goldfisch-Weibchen beispielsweise könne mehrere Mal im Jahr laichen. Die Fische wieder aus dem Gewässer zu entfernen, sei aufwändig und teuer. Das Gewässer müsse dazu während mehrerer Wochen im Winter trockengelegt werden. Für eine Entfernung der Fische sind die Eigentümer der Kleingewässer verantwortlich. Auch ausgesetzte Schildkröten könnten den Bestand der einheimischen Amphibien reduzieren.
Aussetzen ist strafbar
Das Aussetzen fremder Tierarten verstösst gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesgesetz über die Fischerei und ist strafbar. «Wer sich von einem Aquariumfisch oder einer Schildkröte trennen will, sollte eine Umplatzierung über ein Tierheim oder einen Tierhändler organisieren», rät das Lawa.