Kundgebungen mit bis zu 100 Personen

Kanton Bern: Nach den Lockerungen der Corona-Massnahmen hat der Regierungsrat die kantonale Covid-19-Verordnung angepasst. An Kundgebungen dürfen bis zu 100 Personen teilnehmen.

Weil die Gastronomie ihre Terrassen wieder öffnen darf, hat der Regierungsrat die Bestimmungen für die Restaurationsbetriebe wieder in Kraft gesetzt. Diese umfassen insbesondere die Erhebung der Kontaktdaten. Dagegen hebt er die Beschränkung der Gäste in Restaurationsbetrieben auf 50 Personen auf. Schliesslich dürfen auch an Märkten wieder Speisen und Getränke zur Konsumation vor Ort angeboten werden.

Weiter hat die Regierung beschlossen, an Kundgebungen maximal 100 statt 15 Personen zuzulassen. 

Die kantonalen Massnahmen für den Sport- und Kunstunterricht wurden aus der Covid-19-Verordnung gestrichen, weil der Bund die Einschränkungen im Sport- und Kunstunterricht für unter 20-Jährige aufgehoben hat. Das Tragen von Masken in den Schulen ab der 5. Klasse bleibt bis auf Weiteres obligatorisch. Der Regierungsrat will diese Massnahme lockern, «sobald es die Umstände erlauben». Die Einführung von Tests in den Schulen werde in dieser Hinsicht massgebend sein.

Auch Assistentinnen dürfen impfen

Schliesslich hat der Regierungsrat beschlossen, dass nicht nur Apothekerinnen und Apotheker, sondern auch Pharma-Assistentinnen und Pharma-Assistenten mit entsprechender Weiterbildung und unter Aufsicht Covid-19-Impfungen durchführen dürfen. «Dies soll dazu beitragen, der Bevölkerung einen möglichst einfachen und raschen Zugang zu den Covid-19-Impfungen zu ermöglichen, wenn genügend Impfdosen vorhanden sind», schreibt der Regierungsrat.

22.04.2021 :: pd