Der Gewässerraum an der Ilfis: zwei Kantone, zwei Berechnungen

Der Gewässerraum an der Ilfis: zwei Kantone, zwei Berechnungen
Die Ilfis genau auf der Kantonsgrenze: Links gilt ein Gewässerraum von 45 Meter, rechts einer von 70 Meter. / Bild: Bruno Zürcher (zue)
Wiggen/Kröschenbrunnen: Schweizweit müssen Gemeinden Gewässerräume ausscheiden, wobei kantonale Ämter mitreden. Dass sie dies unterschiedlich tun, zeigt das Beispiel der Ilfis.

Die Ilfis entspringt am Fuss des Hengst, hoch oben an der Schrattenfluh. Dann mündet der Bergbach in die Hilfere und unten im Tal heisst das Gewässer dann wieder Ilfis. In Wiggen (Gemeinde Escholzmatt-Marbach) wendet sich der Fluss nach Westen und fliesst in Kröschenbrunnen, Gemeinde Trub, in den Kanton Bern. 

Der Fluss sieht diesseits wie jenseits der Kantonsgrenze genau gleich aus. Betrachtet man jedoch die Gewässerräume in den Unterlagen der Gemeinden Trub sowie Escholzmatt-Marbach, fällt einem ein Unterschied auf: Auf der Luzerner Seite beträgt der Gewässerraum insgesamt 70 Meter, auf bernischem Boden 45 Meter. Wie ist das möglich? Der Berechnung der Gewässerräume liegt ja das eidgenössische Gewässerschutzgesetz und dessen Verordnung zugrunde. 

Obschon die Gemeinden zuständig sind, für ihre Bäche, Flüsse und Seen Gewässerräume auszuscheiden – und dies bis 2018 hätten tun sollen – sprechen die Kantone ein Wörtchen mit. Die kantonalen Fachstellen würden im Rahmen der Vorprüfung konsultiert, erklärt etwa das bernische Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) auf Anfrage. 

Simpel, aber nur auf den ersten Blick

In der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung sind für die Berechnung der Gewässerräume simple, mathematische Formeln zu lesen. Die natürliche Breite der Gerinnesohle (Bachbett) mal 2,5 plus 7 Meter zum Beispiel. Aber: Für grössere Gewässer fehlt so eine Formel, und das heisst, dass die Kantone selber Lösungen finden müssen. Im Kanton Bern regelt das Wasserbaugesetz die Räume grosser Gewässer, konkret der Artikel 5b Absatz 2: Zur bestehenden Sohlenbreite (bei der Ilfis in Kröschenbrunnen sind dies 15 Meter) werden 30 Meter addiert, was 45 Meter ergibt.  

Der Kanton Luzern beruft sich auf die «natürliche Sohlenbreite», wie dies die Gewässerschutzverordnung bei kleineren Gewässern vorsieht. «Die Ilfis wurde in den letzten 150 Jahren stark verbaut. Natürlicherweise würde sie viel breiter fliessen», erklärt Werner Göggel, Leiter der Abteilung Gewässer und Boden. Dass mit der breiteren Gerinnesohle ein grösserer Gewässerraum resultiert, ist logisch. Durch dieses Vorgehen würden Gemeinden, welche ihre Gewässer breit belassen haben, nicht mit grösseren Gewässerräumen gestraft, erklärt er. 

Gar keine Unterschiede?

Werner Göggel fügt an, dass sich die vom Kanton Luzern gewählte Lösung betreffend Auswirkung für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nicht von der Berner Lösung unterscheide: Dies, weil der Gewässerraum in zwei Korridore eingeteilt wird. Im Fall der Ilfis ist der Gewässerraum zwar 70 Meter breit, aber nur im inneren, 45 Meter messenden Teil müssen die Landwirte extensiv wirtschaften; also auf Dünger und Pflanzenschutzmittel verzichten. Im äusseren Korridor, der so genannten Freihaltezone, gelten hingegen keine Bewirtschaftungseinschränkungen. Verboten sind in der Freihaltezone aber Bauten. «Damit später Platz für Hochwasserschutzmassnahmen vorhanden wäre», erklärt Werner Göggel. 

Die Regelung mit zwei Korridoren kommt in der Gemeinde Escholzmatt-Marbach dennoch nicht gut an. Während der Mitwirkung sind über 100 Eingaben gemacht worden. «Die Bauern befürchten, dass später doch Einschränkungen für die Freihaltezone kommen», sagt Gemeindepräsident Beat Duss. Weiter kritisiert er, dass quasi auf Vorrat Gewässerräume grundeigentümerverbindlich ausgeschieden werden, ohne das dies vom Gesetz verlangt würde. Bei der Gemeinde Escholzmatt-Marbach hofft man nun, dass eine ähnliche Lösung wie im Kanton Bern gefunden werde. 

«Wir wollen keine Pattsituation, bei der die Gemeindeversammlung die Gewässerräume ablehnt und diese dann vom Kanton verfügt werden», hält Duss fest. Gab es bereits Gespräche unter den Kantonen? Nein, bestätigen die entsprechenden Fachstellen beider Kantone.

Gewässerräume: Motion auf nationaler Ebene

Die Gewässerräume sind auch auf eidgenössischer Ebene ein Thema. Eine Motion verlangt, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Gewässerräume (in nicht geschützten Gebieten) verkleinert werden können. Beispielsweise wenn die topografischen Verhältnisse so sind, dass einzelnen Landwirtschaftsbetrieben wegen der Gewässerräume ein übermässiger Anteil des Futters verloren geht. Ein kleinerer Gewässerraum soll auch möglich sein, wenn die Düngung nur mit festem, natürlichem Dünger erfolgt; also keine Gülle, künstliche Dünger und keine Pestizide. 

Diese Woche behandelt die Umweltkommission des Nationalrats die Motion, welche vom Ständerat am 3. März genehmigt wurde. Der Bundesrat hatte eine Ablehnung beantragt. Er tat dies vor dem Hintergrund, dass die Einführung der Gewässerräume der Hauptgrund waren, dass seinerzeit die Volksinitiative «Lebendiges Wasser» zurückgezogen worden sei. Gegen die Motion sprechen sich auch die Kantone aus. 

22.04.2021 :: Bruno Zürcher (zue)