Weil manche Autofahrer zügig über die Brücke fahren, kam es beim Spielplatz mehrfach zu gefährlichen Situationen. / Bild: Bruno Zürcher (zue)
Rüegsau: In der Unterwintersey entsteht ein Gewerbeareal. Nun liegen die Überbauungsordnung und das Baugesuch für die Erschliessung auf. Auch der Verkehr ist ein Thema.
Oberhalb der ARA beabsichtigt die Gemeinde Rüegsau, ein Gewerbeareal zu realisieren. Die Stimmberechtigten haben im Jahr 2010 der Schaffung einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) Wintersey zugestimmt, nun legt der Gemeinderat die darauf basierende Überbauungsordnung (UeO) öffentlich auf. Erstellt werden können auf dem rund 1,5 Hektar grossen Gebiet Bauten mit einer Höhe von maximal 16 Metern. Klar ist bereits, dass die Christen Bedachungs AG, welche heute in Rüegsauschachen ansässig ist, wie auch der Forstbetrieb Gerber + Steffen GmbH, Lützelflüh, in der Wintersey eine Parzelle übernehmen werden. Wie Gemeindeschreiber Bernhard Liechti erklärt, beabsichtige die Gemeinde Rüegsau ihrerseits, dort einen Entsorgungshof zu betreiben. «Für die restlichen Flächen sind wir noch in Verhandlungen mit verschiedenen Interessenten.»
Zone leicht anpassen
Nebst der Überbauungsordnung legt der Gemeinderat Rüegsau ebenfalls eine «geringfügige Zonenplanänderung» für die ZPP Wintersey auf. Was hat der Gemeinderat noch angepasst? «Der Perimeter der ZPP muss leicht verändert werden – unter anderem wegen der Erschliessung des Areals», erklärt Liechti.
Die Unterwinterseistrasse soll gemäss dem ebenfalls aufliegenden Baugesuch auf eine Breite von sechs Metern ausgebaut und durch eine Ringstrasse durch das Gewerbeareal ergänzt werden. Verkehrsberuhigungsmassnahmen seien in dem Bereich aber keine vorgesehen – wohl aber von der Holzbrücke bis in den Rüegsauschachen (siehe Kasten), erklärt Liechti. Zur Erschliessung gehören weiter auch Wasser- und Abwasserleitungen sowie Hochwasserschutzmassnahmen beim Winterseigräbli.
Die Unterlagen für alle drei Vorhaben – Überbauungsordnung, Anpassung ZPP Wintersey wie auch das Baugesuch für die Erschliessung – liegen bis am 3. März auf. Weil es sich um ein kombiniertes Verfahren handelt, werden anschliessend alle drei Geschäfte durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung geprüft – für das Baugesuch wäre normalerweise das Regierungsstatthalteramt zuständig.