Wie das Klimaziel erreicht werden soll

Kanton Luzern: Der Planungs­bericht zur kantonalen Klima- und Energiepolitik geht bis am 7. Mai in die Vernehmlassung. Er zeigt auf, wie das Ziel «Netto null 2050» erreicht werden kann.

An der Klima-Sondersession vom
24. Juni 2019 sprach sich der Luzerner Kantonsrat für die Ausarbeitung eines Planungsberichts über die kantonale Klima- und Energiepolitik aus. Dieser liegt nun im Entwurf vor. Darin zeigt der Luzerner Regierungsrat auf, wie der Kanton die Ziele zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel in den nächsten Jahren angehen will.   

Im Bereich der Anpassung an den Klimawandel umfasst der Bericht eine Analyse zu den Klimafolgen im Kanton Luzern. Im Bereich Klimaschutz zeigt der Bericht auf, wie das Ziel «Netto null 2050» auf kantonaler Ebene erreicht werden kann und welche Massnahmen dafür in verschiedenen Bereichen notwendig sind. Im Verkehrsbereich, bei den Gebäuden sowie in der Industrie sollen im Kanton Luzern bis 2050 keine Treibhausgase mehr ausgestossen werden, was die Nutzung von technischen Möglichkeiten voraussetzt. Im Bereich der Landwirtschaft wird eine Senkung um die Hälfte und im Bereich der Abfallverbrennung eine Senkung um einen Viertel der heutigen Treibhausgasemissionen angestrebt. «Die verbleibenden Emissionen müssen mit Hilfe von technischen Instrumenten kompensiert werden», steht weiter im Bericht. Auch Massnahmen im Bereich der Bildung und der Kommunikation sollen dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen.

«Mehr Chancen als Risiken»

In ihrer Strategie setzt die Regierung auf die Innovationskraft der Unternehmen, auf Fördermassnahmen und erlässt, wo notwendig, Vorschriften. «Wenn wir mutig und entschlossen handeln, sind mit den Massnahmen zum Klimaschutz mehr Chancen als Risiken verbunden, insbesondere für die Luzerner Wirtschaft», ist Umwelt- und Wirtschaftsdirektor Fabian Peter überzeugt. Mit einer breiten Vernehmlassung will die Regierung sicherstellen, dass der Planungsbericht Klima und Energie möglichst gut abgestützt ist. Parteien, Gemeinden, Interessenverbände sowie die Bevölkerung können sich beteiligen.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 7. Mai. Es wird digital mit dem Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. 

14.01.2021 :: pd