Kanton Luzern: Der Regierungsrat hat die Richtprämien für die Prämienverbilligung 2021 festgelegt. Es sind 200 Millionen Franken dafür vorgesehen. Anspruch haben Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen sowie Haushalte, deren Ausgaben für die Krankenkassenprämien mindestens zehn Prozent des massgeblichen Einkommens übersteigen. «Die Prämien für Kinder von Familien mit unteren und mittleren Einkommen werden ab 2021 um 80, statt 50 Prozent verbilligt», gibt der Regierungsrat bekannt. Gleichzeitig werde die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung auf 83’434 Franken für Elternpaare und 66’747 Franken für Elternteile angehoben.
Der Luzerner Kantonsrat hat seinerseits am Montag in erster Lesung das Prämienverbilligungsgesetz an das geänderte Bundesrecht angepasst, wie die Staatskanzlei Luzern mitteilt. Der Stichtag für die Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung soll neu der 1. November des Vorjahres sein. Versicherte können damit früher über ihren Anspruch informiert werden, ist der Vorteil dieser Änderung. Die Änderungen sollen am 1. Juli 2021 in Kraft treten.