Kommission fordert kürzere Verfahren

Kanton Bern: Der Regierungsrat soll die Verfahren bei der Planung von Kiesabbau- und Deponie-Standorten verkürzen. Dies beantragt die Geschäfts­prüfungskommission.

Der Planungsprozess für Abbau- und Deponiestandorte geht nach Auffassung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zu lange. Bis für einen Standort alle planungsrechtlichen Verfahren abgeschlossen seien, daure es oft zehn Jahre oder noch länger. Aus diesem Grund verlangt die GPK, dass sich der Regierungsrat als übergeordnetes Ziel vornimmt, die Verfahren deutlich zu beschleunigen. Hinzu komme, dass Vorhaben immer öfter nach jahrelanger Planung im letzten Moment an der Gemeindeversammlung noch abgelehnt würden, schreibt die GPK in ihrer Mitteilung. Sie unterstützt deshalb den Vorschlag des Regierungsrats, eine Verschiebung der Kompetenz zum Kanton zu prüfen. Eine Kommis-sionsmehrheit beantragt dem Grossen Rat, den Fokus der Prüfung jedoch zu öffnen und auch eine Verschiebung der Kompetenzen innerhalb der Gemeinden von der Legislative zur Exekutive zu prüfen. Für eine Kommissionsminderheit kommt eine Kantonalisierung von vornherein nicht in Frage, wohl aber eine Verschiebung der Kompetenzen innerhalb der Gemeinde von der Legislative zur Exekutive.

Daten zu Transporten erheben

Mit dem Controllingbericht «Abbau, Deponie, Transporte» (ADT) 2017 hatte der Grosse Rat eine Planungserklärung überwiesen. Diese hatte verlangt, dass für die Beurteilung des kantonalen Sachplan-Ziels, wonach Mensch und Umwelt möglichst geschont werden sollen, Daten zu den Transporten erhoben werden. Für eine Mehrheit der GPK ist dies nicht umgesetzt, weshalb sie die Forderung erneut erhebt. Sie ist der Auffassung, dass Aussagen zu den durchschnittlich gefahrenen Transportdistanzen ein klarer Indikator für die Verfügbarkeit von Deponiereserven sind. «Nimmt die Zahl über die Zeit zu oder überschreitet sie einen gewissen Schwellenwert, sind Massnahmen zu ergreifen», schreibt die GPK. Eine Minderheit lehnt weitere Forderungen in diesem Bereich ab, weil sie einerseits einen grossen bürokratischen Aufwand befürchtet und andererseits den Nutzen der erhobenen Daten in Frage stellt.

Wie der Regierungsrat sieht die Geschäftsprüfungskommission bei der Richtplankompetenz, die heute bei den Regionen angesiedelt ist, keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf. Sie fordert aber, dass der Kanton seinen Einfluss bei der übergeordneten Steuerung stärkt. Sie lehnt die Verpflichtung zu Projektdeponien bei Grossprojekten ebenso ab wie die Planung und den Betrieb von kantonseigenen Deponien.

12.11.2020 :: pd