Wahlverfahren wird angepasst

Wahlverfahren  wird angepasst
Simon Liechti ist neuer Gemeinderat in Arni.
Arni: An der Gemeindeversammlung wurden die Anpassung des Wahlverfahrens und einer Strasseneinmündung sowie die Rechnung genehmigt und ein neuer Gemeinderat gewählt.

Mit 48 Stimmberechtigten (rund sieben Prozent) war die Gemeindeversammlung erstaunlich gut besucht. Die verschobene Sommergemeindeversammlung konnte also mehr Besucher verzeichnen, als einige ihrer Vorgängerinnen. 

Für Peter Studer, der seine Demission per 30. Juni 2020 eingereicht hatte, war eine Ersatzwahl bis Ende 2020 nötig geworden. Einstimmig wurde Simon Liechti (1982, parteilos) gewählt. Liechti wohnt im Vorder-Gfell und bewirtschaftet seit 2008 den elterlichen Betrieb. Er hat eine landwirtschaftliche Ausbildung und die Weiterbildung zum Agrokaufmann abgeschlossen. Er arbeitet zu 60 Prozent für den Berner Bauernverband als Berater für Agrisana.

Die Rechnung 2019 schliesst bei Ausgaben von 4,37 Millionen Franken mit einem Plus von rund 136’000 Franken. Budgetiert war ein Minus von 55’000 Franken. Unter anderem nahm die Gemeinde mehr Steuern als erwartet ein. Der Allgemeine Haushalt ohne Wasser, Abwasser, Abfall und Strom schliesst mit einem Minus von gut 34’000 Franken. Die Rechnung wurde einstimmig genehmigt.

Einmündung übersichtlicher machen

Die Einmündung der Arnistrasse in die Hauptstrasse soll übersichtlicher werden (die «Wochen-Zeitung» berichtete). An der Gemeindeversammlung bemängelten einige der Anwesenden, dass das 174’000 Franken teure Projekt nicht ausgeschrieben worden sei, sondern frei an die Firma vergeben werde, die schon den Rest der Sanierungsarbeiten an der Arnistrasse ausführe. Kurt Moser, Ressort Bau, und Gemeindepräsident Simon Hertig betonten, dass man keine Zeit verlieren wollte. Diese Antwort befriedigte die Votanten nicht, trotzdem wurde die Änderung mit 34 Ja, sieben Nein und vier Enthaltungen angenommen.

Neues Wahlverfahren

Auch die Teilrevision des Organisa-tionsreglements (OgR) wurde von den Stimmberechtigten genehmigt (die «Wochen-Zeitung» berichtete). «Mit dem neuen Wahlverfahren will man für Transparenz sorgen», erklärte Gemeindepräsident Simon Hertig. Neu müssen die Namen der Kandidierenden für den Gemeinderat mindestens 30 Tage vor der Gemeindeversammlung der Gemeindeverwaltung zur Veröffentlichung bekannt gegeben werden. Sollten weniger Wahlvorschläge eingehen als Sitze zu besetzen sind, ist der Gemeinderat verpflichtet, genügend Kandidierende aufzustellen. Jeder Wahlvorschlag muss das schriftliche Einverständnis des Kandidierenden enthalten.

10.09.2020 :: Markus Wehner (wmb)