Das Vorgehen bei Grossanlässen

Kanton Bern:

Ab dem 1. Oktober sind in der Schweiz Veranstaltungen mit über 1000 Personen wieder erlaubt. Die entsprechende Bundesverordnung sieht für die Durchführung solcher Veranstaltungen eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde vor. 

Nun informiert die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) über den Bewilligungsprozess im Kanton Bern: «Gesuche für Veranstaltungen über 1000 Personen sind bei der jeweiligen Gemeinde einzureichen.» Die Gemeinden würden die Gesuche nach einer Erstprüfung weiterleiten an das zuständige Regierungsstatthalteramt, welches über die Erteilung der Bewilligung entscheiden wird. «Bewilligungen werden unter dem Vorbehalt erfolgen, dass sie, abhängig von der epidemiologischen Lage, kurzfristig widerrufen werden kann», hält die GSI fest. Bei internationalen Grossveranstaltungen behält sich der Regierungsrat den Letztentscheid vor.

Die GSI bereitet derzeit die kantonale Verordnung vor, die am 1. Oktober in Kraft treten wird.

10.09.2020 :: pd