Erste elektronische Mitwirkung

Kanton Bern: Der Richtplan wird regelmässig überprüft und angepasst. Der Regierungsrat hat dazu die öffentliche Mitwirkung eröffnet. Erstmals wird diese elektronisch durchgeführt.

Der Richtplan Kanton Bern trat nach einer grundsätzlichen Überprüfung aufgrund des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes im Jahr 2016 in Kraft («Richtplan 2030»). Die Umsetzung laufe planmässig, dies zeige der Controllingbericht 2020, teilt der Regierungsrat mit. In bestimmten Bereichen bestehe aber Aktualisierungsbedarf. Deshalb sollen eine Strategie und 13 Massnahmen angepasst, eine Massnahme neu aufgenommen und eine gestrichen werden. Der Regierungsrat hat die öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung zu diesen Richtplananpassungen eröffnet. Diese wird erstmals als E-Mitwirkung durchgeführt. Die Eingaben können in einer Internetanwendung eingegeben werden. Der Regierungsrat hofft, dass die Stellungnahmen möglichst auf diesem Weg eintreffen, weil dadurch auch die Auswertung der Eingaben durch die Verwaltung deutlich effizienter erfolgen könne. Die E-Mitwirkung steht auf der Internet-Seite www.be.ch/richtplan zur Verfügung. Auch der Entwurf der Richtplan-Gesamtkarte, der Controllingbericht, der ganze gültige Richtplan sowie das Richtplan-Informationssystem sind dort einsehbar.

Die wichtigsten Anpassungen

Die Richtplaninhalte «Natur und Landschaft schonen und entwickeln» wurden überprüft und angepasst, damit sie mit der Strategie Biodiversität des Regierungsrats in Einklang gebracht werden können. Im Bereich Mobilität werden neue, raumplanerisch abstimmungsbedürftige Vorhaben des öffentlichen Verkehrs aufgenommen und abgeschlossene aus dem Richtplan entlassen. Im Bereich Abbau und Deponie werden Standorte aus den revidierten regionalen Richtplänen ADT der Regionalkonferenzen und Regionen in den kantonalen Richtplan überführt. 

Bei den Anlagen zur Windenergieproduktion werden die neuen Anforderungen des revidierten Energiegesetzes aufgenommen, wonach grössere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im nationalen Interesse liegen. Mit einer neuen Massnahme soll der Hochwasser-Überlastkorridor für den Aare-Hagneckkanal gesichert werden. Weil die gesetzlichen Grundlagen genügen und eine Richtplanmassnahme damit nicht mehr nötig ist, soll die Massnahme «Umsetzung der neuen Regionalpolitik» aus dem Richtplan gestrichen werden.

Die Vernehmlassung zum Richtplan des Kantons Bern dauert bis 2. Dezember 2020.

10.09.2020 :: pd