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Selbstbestimmung für Behinderte

Kanton Bern:

Mit einem neuen Gesetz will der Regierungsrat die Grundlage schaffen für eine höhere Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Nun läuft die Vernehmlassung.

Der Kanton Bern will erwachsene Menschen mit einer Behinderung bei der selbstbestimmten Lebensgestaltung unterstützen und ihnen ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Diese Ziele sind im kantonalen Behindertenkonzept festgehalten und sollen nun mit dem neuen Behindertenleistungsgesetz umgesetzt werden. Es umfasst die Umstellung von der heutigen Pauschalabgeltung von Institutionen hin zur Finanzierung des individuellen Betreuungsbedarfs von Menschen mit Behinderungen.

«Das neue Gesetz erweitert die Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen bei der Wohnform», führt die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) aus. Die Finanzierung von Betreuungs- und Unterstützungsleistungen auch ausserhalb von Institutionen ermögliche das private Wohnen für einen erweiterten Personenkreis. Das Wohnen in den eigenen vier Wänden, unter Zuhilfenahme von ambulanten Assistenz- und Dienstleistungen, sei ein wichtiger Schritt der Selbstbestimmung für die Menschen mit Behinderung, hält die GSI fest. 

Angehörige oder das nahe Umfeld von Menschen mit Behinderungen leisteten bei der Betreuung oftmals umfassende Dienste. Die Entschädigung dieser Leistungen seien aus dem Pilotversuch «Berner Modell» in das neue Gesetz übernommen worden. 

Mehrkosten von 20 Millionen

Zur Ermittlung des gesamten behinderungsbedingten Betreuungsbedarfs wird neu die Abklärungsmethode des «individuellen Hilfeplans» (IHP) zum Einsatz kommen. «Er ermittelt den Betreuungsbedarf unter Berücksichtigung der medizinischen Diagnosen sowie der funktionalen Beschreibungen und beurteilt den Menschen mit Behinderung in der Wechselwirkung zu seiner Umwelt», führt die GSI aus. 

Mit der vorliegenden Ausgestaltung könne die Kostenneutralität nicht vollumfänglich eingehalten werden. Auf Basis des heutigen und des zu erwartenden Leistungsumfangs sei künftig insgesamt (ohne Infrastrukturpauschale) mit einer Kostenausweitung im Bereich von etwa 20 Millionen Franken zu rechnen.

Vorerst unverändert bleibt die Finanzierung von Werkstätten. «Diese werden nach wie vor über Leistungsverträge zwischen dem Kanton und der Institution finanziert», schreibt die GSI in ihrer Mitteilung. Jedoch werde auch in diesem Bereich die Infrastrukturpauschale eingeführt.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis am 23. Oktober.

25.06.2020 :: pd