Bürgschaften für Start-ups

Kanton Bern: Der Regierungsrat des Kantons Bern hat beschlossen, die letzte Tranche von fünf Millionen Franken aus dem Rahmendkredit Wirtschaftsförderung für eine Teilnahme am Bundesprogramm zur Erweiterung des Bürgschaftswesens für Start-up-Unternehmen einzusetzen. Der Rahmenkredit im Umfang von 35 Millionen Franken ist Bestandteil der Notverordnung, welche der Regierungsrat im März zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise beschlossen hat.

Im Rahmen des Programms können Start-ups bis am 31. August 2020 einen Antrag stellen, um von Bürgschaften des Bundes und des Kantons Gebrauch zu machen. «Wird der Antrag gutgeheissen, erhalten die Start-ups eine Bürgschaftsbestätigung, mit der sie bei einer beliebigen Bank einen Kredit beantragen können», erläutert der Regierungsrat das Vorgehen. Dabei verbürge der Bund 65 Prozent und der Kanton die restlichen 35 Prozent des gewährten Kredits. 

Der Bund stellt für alle Start-up-Unternehmen beziehungsweise alle Kantone maximal 100 Millionen Franken zur Verfügung.

20.05.2020 :: pd