Letzte grosse Hürde für die Überbauung Halde

Letzte grosse Hürde für die Überbauung Halde
So könnte sich die geplante Überbauung Halde künftig ins Dorfbild einfügen. / Bild: zvg
Biglen: Seit über 20 Jahren beschäftigt die Überbauung Halde die Gemeinde. Nach der Genehmigung der Zonenplanänderung vor zwei Jahren, liegt nun die Überbauungsordnung auf.

Die Vorgeschichte zur Überbauung der Halde, zwischen Biglebach und «Bären», mitten im Dorf, reicht einige Jahre zurück. 1996 erliess die Gemeinde eine erste Überbauungsordnung. Damals stand ein Architekt hinter dem Projekt; geplant waren Einfamilien- und Doppeleinfamilienhäuser. Zwar wurden damals noch die Vorschriften angepasst, aber trotzdem hat die Überbauung nicht realisiert werden können. 2004 war ein ähnliches Projekt mit Einfamilienhäusern geplant, doch auch dieses wurde schliesslich aufgegeben. 

Die Lage der Halde ist anspruchsvoll; sie liegt im Perimeter des geschützten Ortsbildes, was Auflagen der kantonalen Denkmalpflege mit sich bringt. Zudem müssen der Biglebach sowie der bestehende Wald berücksichtigt werden.

Die Änderung des Zonenplans 2018

Die Bären AG hat die Absicht, im erweiterten Perimeter eine Überbauung mit einem Alterszentrum sowie einer Wohn- und Dienstleistungsnutzung zu realisieren. Für die geplante Überbauung wurde ein Wettbewerb ausgeschrieben, welcher 2013 mit der Vergabe an das Architekturbüro W2H abgeschlossen wurde. Das Siegerprojekt wurde in der Folge weiterentwickelt. Vorgesehen ist ein Flachbau als Erweiterung des Altersheims und für Praxen sowie drei Gebäude, die sich in Ausrichtung und mit ihren Satteldächern optimal in das Dorfbild einfügen. Zudem ist eine Einstellhalle vorgesehen. Der Ortsplaner machte an der damaligen Gemeindeversammlung darauf aufmerksam, dass noch einige Hindernisse zu überwinden seien, bevor die Bauarbeiten begonnen werden können. Die Zonenplanänderung wurde von der Versammlung einstimmig gutgeheissen. 

Die Überbauungsordnung 2020

Mit der Publikation der Überbauungsordnung, insbesondere dem Überbauungsplan, den Überbauungsvorschriften und dem Erläuterungsbericht, wurde 2020 ein weiterer Schritt zur Realisierung der Überbauung Halde gemacht. Falls bis am 4. Mai keine Einsprachen vorliegen, entscheidet der Gemeinderat über dieses Geschäft. 

Im Wesentlichen umfasst der Überbauungsplan folgende Inhalte: Fünf Baufelder für Neubauten und zudem ein Baufeld für einen Verbindungsbau zwischen dem «Bären» und dem «Bärenstöckli». Zufahrt zu einer gemeinsamen Autoeinstellhalle ab Bärenstutz. Zwischen Biglebach und öffentlichem Fussweg wird im westlichen Teil des Areals ein öffentlicher Dorfträff und Spielplatz entstehen. Im Aussenraum werden Grünflächen, Blumenwiesen, Baum- und Heckenpflanzungen und ein Bereich für Kleintierhaltung ausgeschieden.


23.04.2020 :: Markus Wehner (wmb)