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Das Geld soll anders verteilt werden

Kanton Luzern:

Die Regierung plant eine Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes. Grund dafür sei primär «der sprunghafte Anstieg von Steuererträgen bei juristischen Personen», teilen die Kantonsbehörden mit. Dieser Anstieg «würde die Solidarität zwischen den Gemeinden in den kommenden Jahren überstrapazieren». Nun ist die Vernehmlassungsfrist zur Teilrevision abgelaufen. Die Antworten aus der Vernehmlassung zeigten, dass der aktuelle Handlungsbedarf von einer grossen Mehrheit anerkannt wird, so die Behörden. Sie wollen die Antworten nun detailliert auswerten und in einem nächsten Schritt zusammen mit dem Verband Luzerner Gemeinden «eine austarierte Botschaft zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes erarbeiten». Diese wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2024 im Kantonsrat behandelt.

28.03.2024 :: pd