Jetzt kann sich die Bevölkerung äussern

Jetzt kann sich die Bevölkerung äussern
Die orange eingefärbten Liegenschaften von Gysenstein (links) und Herolfingen sollen der Weilerzone angehören. / Bild: zvg
Konolfingen: Der Gemeinderat sagte, wie er bei der Ortsplanung vorgehen will und orientierte über die geplanten Weilerzonen in Gysenstein und Herolfingen. Nun ist die Bevölkerung gefragt.

Die Mitwirkung zur Aktualisierung der Nutzungsplanung sowie zur geplanten Einführung von Weilerzonen in Gysenstein und Herolfingen wirft in Konolfingen zumindest vorläufig keine grossen Wellen: Der Bank mit den fünf Behördenvertretern, inklusive Gemeindepräsident Heinz Suter, sassen vergangene Woche am Informationsabend nur gerade 30 Personen gegenüber. Ihnen erläuterte Gemeinderat und Planungschef Simon Buri zunächst das neue Ortsplanungs-Konzept: Statt wie bisher alle 15 Jahre wird der Richt­plan Raumentwicklung (RRE) nun in «Planungsperioden von ungefähr fünf Jahren überarbeitet», wie Buri erklärte. Fragen gab es zu den geplanten Umzonungen im Hünigenmoos und dem Parkplatz beim Primarschulhaus Stalden. Hierzu erklärte Gemeindepräsident Suter, dass die BLS bis 2040 den Doppelspurausbau plane und der Parkplatz deswegen aufgehoben werden müsse. Deshalb sei von Seiten der Gemeinde beabsichtigt, diese Parzelle als strategische Reserve zu kaufen.


Weilerzonen definiert

Die geplanten Weilerzonen Herolfingen und Gysenstein sind laut Gemeinderat Buri die Folge eines Antrags aus der Bevölkerung. Bei den nun vorliegenden Begrenzungen dieser Zonen sei man den Wünschen der betroffenen Anwohner gefolgt. «In einer Weilerzone sind Neubauten nicht möglich, aber der Bestand kann besser genutzt werden», führte Simon Buri aus. In bestehenden Gebäuden könne das Volumen um maximal 30 Prozent erweitert werden, aber die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum sei nur dort möglich, wo bereits gewohnt werde. «Ein leerer Stall kann nicht fürs Wohnen umgebaut werden.» Diese Vorgabe des Kantons führte zur Frage an den Planungschef, ob denn eine Heubühne nicht in Wohnraum umgebaut werden könne. «Nur, wenn unter dem gleichen Dach schon eine Wohnung besteht», lautete hier die Antwort. Kann ein Grundstück zusätzlich genutzt werden, entsteht Mehrwert, der für Infrastrukturaufgaben von der Gemeinde abgeschöpft werden kann. In den beiden Weilerzonen wird diese Abgabe aber nicht – wie üblich – schon ab einem Mehrwert von 20´000 Franken fällig, sondern erst ab 40´000 Franken. 

Eine längere Debatte entspann sich um die Frage der hobbymässigen Pferdehaltung in Weilerzonen, für die laut dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genügend Auslauf für die Tiere vorhanden sein muss. Da werde es «sehr bürokratisch», sagte Gemeindepräsident Suter, und es sei besser, «keine Hasen aufzuscheuchen, die nicht am ‹Seckle› sind.»


Die langen Wege der Bürokratie

Mit etlicher Bürokratie ist auch die Zukunft beladen: Bis zum 8. April 2024 besteht die Möglichkeit zur
Mitwirkung bei der Teilaktualisierung der Ortsplanung sowie der Ausscheidung der Weilerzonen in Gysenstein und Herolfingen – wer sich dieser Zone zusätzlich anschliessen möchte, muss jetzt aktiv werden. 

Weiter geht es mit Mitwirkungs­bericht, mit kantonaler Vorprüfung durch das AGR, mit öffentlicher
Auflage und gegebenenfalls Einigungsverhandlungen, mit Gemeinderatsbeschluss, Abstimmung und der Genehmigung durch das AGR. Dieser Prozess könne noch ein bis zwei Jahre dauern, sagte Planungschef Simon Buri: «Die Gemeindebehörden sind nicht Verhinderer, die Frage ist, wie ausgelastet die kantonalen Äm-ter sind.»

28.03.2024 :: Rudolf Burger (bur)