Kanton Luzern:
Der Regierungsrat hat die kantonale E-Voting-Verordnung vollständig überarbeitet, wie die Staatskanzlei mitteilt.
Mit der Revision schafft er die rechtliche Grundlage, um das elektronische Abstimmen und Wählen ab 2026
versuchsweise wieder einzuführen. Die Sicherheit des Systems habe
höchste Priorität, steht in der Mitteilung. Die Verordnung führt neu ein Anmeldeverfahren für E-Voting ein.
Angemeldete sollen künftig ihre Abstimmungs- und Wahlunterlagen digital erhalten. Vor Abschluss des Projekts
wird geprüft, ob E-Voting dauerhaft eingeführt werden soll. Über eine mögliche definitive Einführung entscheidet
der Kantonsrat.