Bauen ausserhalb der Bauzone

Kanton Bern: Mit neuen Vorschriften will der Kanton das Bauen ausserhalb der Bauzone stärker steuern. Das geschieht im Rahmen der Revision des Raumplanungsrechts des Bundes.

Der Bund hat die Gesetzgebung zur Raumplanung revidiert. Im Fokus steht das Bauen ausserhalb von Bauzonen. Ein erster Teil der neuen Regeln ist bereits am 1. Januar in Kraft getreten. Der Kanton Bern startet nun mit der Umsetzung der zweiten Etappe. Diese verfolgt laut Mitteilung der kantonalen Direktion für Inneres und Justiz das Ziel, das Bauen ausserhalb der Bauzonen stärker zu steuern sowie die Zahl der Gebäude und den Umfang der versiegelten Flächen zu stabilisieren. Künftig dürfen die Anzahl Gebäude und die versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen nur noch um insgesamt höchstens zwei Prozent wachsen. Aktuell werde die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen auf Basis der seit September 2023 bewilligten Baugesuche analysiert, heisst es in der Mitteilung. Dies, um die Treiber der Entwicklung zu erkennen und Massnahmen zu erarbeiten.


Prämie fördert Gebäudeabbruch

Der Kanton Bern will zudem den Abbruch von Gebäuden, die ausserhalb der Bauzone liegen, mit einer Prämie fördern. Die Ausgestaltung der Abbruchprämie und das Verfahren für die Ausrichtung werde per 1. Juli 2026 geklärt. Neu können die Kantone gezielt Gebiete ausserhalb der Bauzonen weiterentwickeln und zum Beispiel zusätzliches Wohnen oder touristische Nutzungen erlauben. Dies soll im Rahmen der Gesamtrevision 2028 des kantonalen Richtplans aufgenommen werden.

15.01.2026 :: pd