Kanton Bern:
Seit dem 1. Januar können Solaranlagen an Gebäudefassaden unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baubewilligung
realisiert werden, wie der Kanton Bern mitteilt. Neu genüge ein Meldeverfahren über eBau. Für Solaranlagen an
Fassaden von Kulturdenkmälern und schützenswerten Objekten (K-Objekte) gelten weiterhin erhöhte
Gestaltungsanforderungen, in diesen Fällen bleibt eine Baubewilligung erforderlich.