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Handlungsspielraum vergrössern

Kanton Bern: Um Planerlassverfahren «straffer und partnerschaftlicher» zu gestalten, legt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Anpassung der Baugesetzgebung vor.

Ziel der Anpassungen in der Baugesetzgebung sei es, den Handlungsspielraum der Gemeinden in der Raumplanung zu vergrössern und das Planerlassverfahren speditiver und effizienter zu gestalten, hält der Regierungsrat in einer Mitteilung fest. Künftig soll zu Beginn eines Planerlassverfahrens ein obligatorisches Startgespräch zwischen der Gemeinde und dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) stattfinden. «Dieses Gespräch dient dazu, offene Fragen und allfällige Stolpersteine frühzeitig zu klären», erläutert der Regierungsrat. Weiter können Gemeinden, die dies möchten, künftig die für die Vorprüfung ihrer Pläne erforderlichen Amts- und Fachberichte selber einholen und mit den zuständigen Stellen bereinigen. 

In Umsetzung einer vom Grossen Rat überwiesenen Motion soll künftig die kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) nicht mehr beigezogen werden, wenn bereits ein anerkanntes qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt worden ist. «Damit soll für das erstinstanzliche Planerlassverfahren die gleiche Regelung eingeführt werden, die bereits heute im Baubewilligungsverfahren gilt», erklärt der Regierungsrat. 

Der Grosse Rat wird die Baugesetzrevision in der kommenden Herbstsession beraten.

05.05.2022 :: pd