Covid-Härtefälle: rasch handeln

Kanton Bern: Der Regierungsrat begrüsst das vom Bundesrat beantragte Programm zur Abfederung von wirtschaftlichen Härtefällen als Folge der Corona-Krise. Es soll rasch umgesetzt werden.

Der Regierungsrat hat beschlossen, dass der Kanton Bern rasch eine kantonale Härtefallverordnung vorlegen wird, um sich am Bundesprogramm zu beteiligen. Es liege gemäss Wirtschaftsförderungsgesetz in der abschliessenden Kompetenz des Regierungsrats, auf dieser Basis finanzielle Beiträge an Unternehmen zu gewähren, steht in der Medienmitteilung. Die Mittel könnten auch dann gesprochen werden, wenn sie nicht im Voranschlag eingestellt seien. Die Regierung kann die Verordnung aber erst in Kraft setzen, nachdem diese vom Seco genehmigt wurde. 

Es warten viele Herausforderungen

«Bei der Ausgestaltung der kantonalen Verordnung stellen sich verschiedene Herausforderungen im Vollzug», hält der Regierungsrat fest und nennt Beispiele: Welche Instanz entscheidet abschliessend über die Anträge der Unternehmen? Wie werden die Beträge pro Unternehmen ermittelt? Wie ist eine rasche, zielgerichtete und kostengünstige Umsetzung möglich, welche Missbräuche möglichst ausschliesst? Eine weitere Herausforderung bestehe darin, dass Schweizer Unternehmen nicht immer nur in einem einzigen Kanton tätig seien. «Die grösste Herausforderung liegt letztlich in der Frage, wie tatsächliche Härtefälle als solches identifiziert werden können, ohne flächendeckende Unterstützungsleistungen aussprechen zu müssen.»

Um die Mittel möglichst gezielt einsetzen zu können, sieht der Regierungsrat vor, die in der Bundesverordnung definierten Vorgaben an die Unternehmen, die Härtefallmittel beantragen, in der kantonalen Verordnung zu verschärfen. Eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe arbeite derzeit die Einzelheiten aus. Ziel sei es, möglichst noch in diesem Jahr Gesuche bearbeiten zu können.

Auch kantonale Massnahmen prüfen

Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats stehen im Kanton Bern bei voller Ausschöpfung Mittel für Härtefälle von rund 120 Millionen Franken zur Verfügung, wovon zirka 40 Millionen durch den Kanton und 80 Millionen durch den Bund getragen werden. «Hinzu kommen die Aufwendungen für den Vollzug sowie allenfalls flankierende, rein kantonal finanzierte Massnahmen», führt der Regierungsrat aus. Er rechnet damit, dass der Kanton Bern im Gesamten einen höheren zweistelligen Millionenbetrag für die Regelungen von Härtefällen investieren wird.

Die Regierung hat die kantonale Arbeitsgruppe auch beauftragt abzuklären, ob und mit welchen Instrumenten als Ergänzung zum Härtefallprogramm des Bundes rein kantonale Massnahmen Sinn machen und wie diese rechtlich abgestützt werden können. «Im Vordergrund stehen ein Impulsprogramm für die Zulieferindustrie sowie Massnahmen für die Tourismusbranche.»

26.11.2020 :: pd