Zusammenarbeit rund um den Napf

Emmental/Entlebuch: Fünf Gemeinden des Napfberglandes beidseits der Kantonsgrenze Bern–Luzern haben sich zu einer engeren Zusammenarbeit entschlossen.

Die wirtschaftliche Basis der Gemeinden rund um den Napf ist die Landwirtschaft, das Gewerbe mit einem starken Handwerk sowie der Tourismus. Die Entwicklungspotenziale seien bedingt durch die Lage beschränkt, schreiben die fünf Gemeinden in einer gemeinsamen Mitteilung. «Eine Erhöhung der Wertschöpfung ist durch eine engere regionale Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen sowie durch eine Stärkung des Tourismus möglich – über die Kantonsgrenzen hinweg.» Das Projekt Napfbergland wurde von den Gemeindepräsidenten von Hergiswil b. W., Luthern, Romoos, Sumiswald und Trub initiiert. Sie formulierten für die Zukunft eine Strategie mit einer klaren Zielsetzung: stärkere gemeinde- und kantonsübergreifende Zusammenarbeit. Mit dem Nachbarn «ännet dem Napf» hatte man vorher wenig Kontakt. Die Gemeindepolitiker sind überzeugt, dass im Napfbergland einiges an Potenzial in touristischer wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht brach liege. Dieses zu nutzen, würde auch helfen, die Abwanderung zu verhindern.

Verein mit weiteren Gemeinden

Die gemeinsame Basis wurde im Rahmen eines Projekts mit Unterstützung der Neuen Regionalpolitik (NRP) erarbeitet. «Ein Zielbild definiert, wie sich das Napfbergland künftig entwickeln soll», steht weiter in der Mitteilung. Die Themen seien die Identität der Dörfer, die wirtschaftliche Basis und ergänzende Erwerbsmöglichkeiten zur Landwirtschaft sowie raumplanerische Bedingungen. Aber auch der Tourismus sowie die entsprechende Mobilität im Napfbergland gehörten dazu.

Noch in diesem Jahr soll mit der Umsetzung der Themen gestartet werden. Die Gründung eines Vereins mit weiteren Gemeinden rund um den Napf und einer Geschäftsstelle zur Ausarbeitung und Koordination der Projekte steht bevor. Jährlich soll zudem eine Napfkonferenz durchgeführt werden, die den Zusammenhalt stärkt und eine schweizweite Ausstrahlung haben soll.

30.07.2020 :: egs