Vereinbarung fürs Beschaffungswesen

Kanton Bern:

Der Regierungsrat hat das Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB) zuhanden der Vernehmlassungspartner verabschiedet. Das Einführungsgesetz regelt den Beitritt des Kantons Bern zur total revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 und ihre Einführung im Kanton Bern. «Die Vereinbarung modernisiert das öffentliche Beschaffungsrecht der Kantone und harmonisiert es mit dem revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, das vom Bundesparlament im Juni 2019 einstimmig verabschiedet wurde», schreibt der Regierungsrat in einer Medienmitteilung. Die Revision führe zu keiner grundlegenden Änderung des öffentlichen Beschaffungswesens. Aber sie verfolge neben der Rechtsvereinheitlichung auch politische Ziele, nämlich die stärkere Berücksichtigung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen sowie die Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem Preiswettbewerb, informiert der Regierungsrat weiter. Das Beschaffungsverfahren und die Schwellenwerte sollen grundsätzlich unverändert bleiben, aber viele Einzelheiten des Verfahrens angepasst werden. Die Vernehmlassung dauert vom 8. Mai 2020 bis am 1. August 2020.

20.05.2020 :: pd