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Für Anpassung beim Energiegesetz

Kanton Luzern:

Die kantonale Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (Ruek) stimmt der Änderung des kantonalen Energiegesetzes zu. Die Ruek betont die Wichtigkeit von genügend und günstigem Strom für Private und die Wirtschaft. Auch die Versorgungssicherheit sei ein zentraler Aspekt. Die Vorlage respektiere zudem die bisherigen Volksentscheide, die einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglichten. Die Kommission ist sich einig, «dass das Potenzial zur Nutzung von Solarenergie im Kanton Luzern sehr gross ist». Die Mehrheit der Kommission teilt dabei die Auffassung des Regierungsrates, wonach es dafür verbindliche Vorgaben braucht. Im Hinblick auf die Kosten von objektspezifischen Solaranlagen und deren Amortisation verlangt die Kommission, dass der Regierungsrat für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 150 Kilowatt Minimalvergütungen für die Stromeinspeisung festlegt. Eine Minderheit der Ruek lehnt eine gesetzliche Verpflichtung zur Stromproduktion an Gebäuden ab und verlangte den Verzicht auf die Möglichkeit von Reservekraftwerken. Die Mehrheit gewichtete aber die Versorgungssicherheit höher.Ebenfalls keine Mehrheiten fanden Anträge, welche die Verschärfung der Verpflichtungen bei Neubauten und bei bestehenden Bauten abschwächen wollten.

02.05.2024 :: pd