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Filag stösst auf Akzeptanz

Kanton Bern:

Das seit 2002 geltende Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) verpflichtet den Regierungsrat, die Auswirkungen des Gesetzes periodisch zu überprüfen. Der Bericht über die im Jahr 2022 durchgeführte Erfolgskontrolle des Filag ging im Herbst 2023 in die Vernehmlassung. Diese ergab eine breite Zustimmung. Der Regierungsrat sieht deshalb «keinen unmittelbaren Handlungsbedarf». Einzelne Aspekte wie die Abschaffung der Möglichkeit zur Verweigerung der Mindestausstattung und des geografisch-topografischen Zuschusses will er aber im Rahmen der nächsten Gesetzesanpassung genauer prüfen. Einzig bei der Abgeltung der Zen­trumslasten ist der Regierungsrat aufgrund der kritischen Rückmeldungen bereit, die heute geltende Regelung zu Beginn der nächsten Filag-Periode grundlegend zu überprüfen. Kurzfristig bestehe kein Anpassungsbedarf. Gestützt auf die Neuerhebung der Zentrumslasten sei es aber notwendig, die Aufteilung der Gesamtsumme der pauschalen Abgeltung auf die drei Städte anzupassen. Für die Stadt Thun fällt die Pauschalabgeltung um rund 2,3 Millionen höher aus, während die Stadt Bern rund 0,6 Millionen und die Stadt Biel rund 1,7 Millionen Franken weniger erhalten.

02.05.2024 :: pd