Die Lehren aus Krisen gezogen

Kanton Bern: Die Gesetze zum Bevölkerungsschutz und zum Zivilschutz sollen die Handlungsfähigkeit in Krisensituationen stärken und die Ausbildung an den Kanton verschieben.

Das Kantonale Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz wird an die neuen rechtlichen Bestimmungen des Bundes angepasst. Die Regelungen sind neu auf zwei Gesetze aufgeteilt worden: das kantonale Bevölkerungsschutzgesetz (KBSG) und das Kantonale Zivilschutzgesetz (KZSG). Das KBSG stärke die Handlungsfähigkeit der Behörden in Krisensitua­tionen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Ziel sei es, die wichtigsten Leistungen der Kantonsverwaltung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und der Politik auch im Ereignis- oder Krisenfall aufrechterhalten zu können. Der Kanton habe die Lehren aus vergangenen Krisen gezogen, sagt Sicherheitsdirektor Philippe Müller. Zudem würden der Auftrag des Kantonalen Führungsorgans und die Schnittstelle zu den ordentlichen Strukturen präzisiert. Weiter wird die Zuständigkeit für die Durchführung der periodischen Schutzraumkontrolle und für die Erstellung der Zuweisungsplanung von den Gemeinden an den Kanton verschoben.


Obligatorische Infoveranstaltungen

Nach Rückmeldungen in der Vernehmlassung nimmt der Regierungsrat obligatorische Informationsveranstaltungen für Schweizerinnen und niedergelassene Ausländer in die Gesetzesvorlage auf. Die Veranstaltungen sollen die Teilnehmenden für das Thema der öffentlichen Sicherheit sensibilisieren und sie auch über Feuerwehr, Zivilschutz, Sanität informieren. «Die Teilnehmenden sollen damit motiviert werden, sich gegebenenfalls freiwillig in diesen Organisationen zu engagieren», hofft der Regierungsrat. Die Sicherheitsveranstaltungen müssen in der Regel im 23. Altersjahr besucht werden.


Kanton für Ausbildung zuständig

Der Zivilschutz bleibt auch im neuen Gesetz grundsätzlich Sache der Gemeinden. Jedoch sprachen sich in
der Vernehmlassung verschiedene Teilnehmende für eine grundlegende Änderung der Zuständigkeiten im Bereich der Ausbildung von den Gemeinden hin zum Kanton aus. Das bringe eine einheitlichere Ausbildung und mehr Wahlmöglichkeiten für die Schutzdienstpflichtigen mit sich, was eine bessere Vereinbarkeit mit Beruf und Privatleben ermögliche. Zudem könnten Synergien genutzt und damit Kosteneinsparungen erzielt werden. Für die Gemeinden bedeute das ein geringeres finanzielles Risiko, so der Regierungsrat. Der Grosse Rat wird die beiden Gesetzesvorlagen in der Herbstsession in erster Lesung beraten.

02.05.2024 :: pd