Keine Abstimmung an der Urne

Oberdiessbach: Damit sich ein möglichst grosser Teil der Be­völkerung an der Abstimmung beteiligt, wollte der Gemeinderat die Verkehrsprojekte an die Urne bringen. Das geht nun nicht.

«Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat den Antrag auf Durchführung einer Urnenabstimmung abgelehnt», steht in einer Meldung des Gemeinderats Oberdiessbach. Gemäss Artikel 43 des Wahl- und Abstimmungsreglements wird in Oberdiessbach nur in drei Fällen an der Urne über kommunale Geschäfte abgestimmt: Initiativen, die baurechtliche Grundordnung und Vorhaben mit Ausgaben von mehr als einer Million Franken. «Das Verkehrsprojekt der Gemeinde kostet weniger und beim Projekt des Kantons handelt es sich um eine Konsultativabstimmung», sagt Gemeindepräsidentin Bettina Gerber. «Mit der Urnenabstimmung wollten wir erreichen, dass möglichst viele ihre Meinung kundtun. Deshalb haben wir beim Statthalteramt eine Ausnahme beantragt.» An den Gemeindeversammlungen nehmen meist nur wenige Prozente der Stimmberechtigten teil. Wird das am 10. Juni, wenn unter anderem das kommunale und das kantonale Verkehrsprojekt traktandiert sind, auch so sein? «Ich hoffe, dass möglichst viele an die Gemeindeversammlung kommen, wenn diese Grundsatzentscheide gefällt werden», sagt Bettina Gerber. Die Versammlung wird in der Turnhalle stattfinden, wo bis 400 Leute Platz finden. Die Botschaft für die Gemeindeversammlung wird am 15. Mai publiziert.

02.05.2024 :: Bruno Zürcher (zue)