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Kalte Progression ausgleichen

Kanton Bern:

Um die sogenannte kalte Progression auszugleichen, werden bei den bernischen Kantons- und Gemeindesteuern per 2025 die Einkommenssteuertarife angepasst. Steigen als Folge der Teuerung die Löhne, führen progressive Steuertarife zu prozentual höheren Einkommenssteuern, ohne dass die realen Löhne zunehmen. «Um das zu vermeiden, sieht das bernische Steuergesetz eine Anpassung der Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge an die Teuerung vor», teilt die kantonale Finanzdirektion mit. Im Jahr 2023 betrug die Teue­rung in der Schweiz 1,7 Prozent. Nach den Bestimmungen des Steuergesetzes müssen deshalb per 1. Januar 2025 die Einkommenssteuertarife angepasst werden.

11.04.2024 :: pd